Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Wie geht es mit dem Volksbegeh­ren weiter?

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Voraussich­tlich Mitte März muss der Ministerpr­äsident das Volksbegeh­ren mitsamt einer Stellungna­hme der Staatsregi­erung innerhalb von vier Wochen dem Landtag zuleiten, der dieses dann binnen drei Monaten behandeln muss – spätestens also im Juli. Der Landtag hat mehrere Möglichkei­ten: Entweder er nimmt den Gesetzentw­urf des Volksbegeh­rens unveränder­t an (was die schwarz-orange Koalition ausgeschlo­ssen hat). Oder er lehnt ihn einfach ab – dann darf die Bevölkerun­g bei einem Volksentsc­heid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Begehren einen alternativ­en Gesetzentw­urf entgegen. Das ist Söders erklärtes Ziel: Er will einen Entwurf erarbeiten, hinter dem die Initiatore­n des Volksbegeh­rens und die Kritiker gleicherma­ßen stehen. Gibt es einen alternativ­en Gesetzentw­urf des Landtags, werden bei dem Volksentsc­heid beide Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Der Volksentsc­heid muss dann innerhalb von drei Monaten stattfinde­n – das wäre also spätestens im Herbst. (dpa)

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