Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Wie geht es mit dem Volksbegehren weiter?
Voraussichtlich Mitte März muss der Ministerpräsident das Volksbegehren mitsamt einer Stellungnahme der Staatsregierung innerhalb von vier Wochen dem Landtag zuleiten, der dieses dann binnen drei Monaten behandeln muss – spätestens also im Juli. Der Landtag hat mehrere Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an (was die schwarz-orange Koalition ausgeschlossen hat). Oder er lehnt ihn einfach ab – dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Begehren einen alternativen Gesetzentwurf entgegen. Das ist Söders erklärtes Ziel: Er will einen Entwurf erarbeiten, hinter dem die Initiatoren des Volksbegehrens und die Kritiker gleichermaßen stehen. Gibt es einen alternativen Gesetzentwurf des Landtags, werden bei dem Volksentscheid beide Entwürfe zur Abstimmung gestellt. Der Volksentscheid muss dann innerhalb von drei Monaten stattfinden – das wäre also spätestens im Herbst. (dpa)