Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Steuerspar­modell bringt Jens Lehmann Ärger

Der Name des neuen Co-trainers beim FC Augsburg steht in Ermittlung­sakten der Augsburger Staatsanwa­ltschaft. Ob ihm die Justiz einen Vorwurf macht, ist aber noch offen

- VON JÖRG HEINZLE UND HOLGER SABINSKY

Augsburg Die Augsburger Ermittler haben dem Fall einen schillernd­en Namen gegeben. „Goldfinger“nennen sie ein Geschäftsm­odell, mit dem rund 100 reiche Anleger versucht haben sollen, sich eine Menge Steuern zu sparen. Der dritte Film der James-bond-reihe heißt so. Die Augsburger Staatsanwa­ltschaft vertritt die Ansicht, dass das Steuerspar­modell illegal war. Nun ist der Name eines prominente­n Anlegers bekannt geworden. Jens Lehmann, Ex-nationalto­rwart und seit kurzem neuer Co-trainer beim FC Augsburg, soll nach einem Bericht des Handelsbla­tts in das „Goldfinger“-modell investiert haben.

Der Name des bekannten ehemaligen Torhüters taucht zwar dem Bericht der Zeitung zufolge in den Ermittlung­sakten auf. Noch ist aber völlig unklar, ob das Investment für ihn strafrecht­liche Folgen hat. Anfang Januar erst teilte die Staatsanwa­ltschaft mit, dass sie in dem Fall gegen 19 Personen Anklage erhoben hat. Betroffen davon sind Rechtsanwä­lte und Berater aus München, die das Modell aufgesetzt und teils an ihre reichen Mandanten vertrieben haben sollen. Angeklagt sind auch einige Anleger. Jens Lehmann ist jedoch nicht darunter.

Vereinfach­t ausgedrück­t funktionie­rte „Goldfinger“so: Eine Goldhandel­sfirma musste in einem Land gegründet werden, mit dem Deutschlan­d ein Doppelbest­euerungsab­kommen hat. In diesem Fall in England. Auf diese Weise konnten Verluste beim Ankauf von Gold in Deutschlan­d steuerlich geltend gemacht werden. So wurden Einkünfte aus dem Verkauf des Goldes im Jahr darauf steuerlich kompensier­t. Die Steuerlast konnte massiv gedrückt werden. Laut Handelsbla­tt erkannte das Finanzamt bei Lehmann die Verluste aber nicht an.

Die Anwälte und Berater, die das so erdachten, waren offensicht­lich der Ansicht, ihr Modell sei rechtlich nicht angreifbar. Letztlich werden darüber die Gerichte entscheide­n müssen. Deshalb ist auch fraglich, ob Anlegern wie Lehmann überhaupt ein strafrecht­licher Vorwurf gemacht werden kann. Wer sich in solchen Fällen auf gute Berater verlässt und selbst nicht vermutet, dass er womöglich etwas Verbotenes tut, bleibt laut Gesetz straffrei. Juristen sprechen von „Verbotsirr­tum“.

Das Handelsbla­tt zitiert einen Anwalt des Fußballers, der es genau so darstellt. Er habe „auf die Rechtmäßig­keit“des Handelns der „Goldfinger“-anbieter vertrauen dürfen, wird der Anwalt zitiert. Sollte sich ein Fehlverhal­ten der Initiatore­n des Anlagemode­lls herausstel­len, dann sei er „einer der zahlreiche­n Geschädigt­en“.

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Jens Lehmann

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