Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Verfassungsrichter legen ihre Nebeneinkünfte offen
Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts haben die Richter ihre jährlichen Nebeneinkünfte veröffentlicht. Diese erreichten 2018 bis zu 30000 Euro brutto pro Person, wie aus einer Übersicht auf der Internetseite des Gerichts hervorgeht. Den Spitzenwert erzielte der Richter Peter Huber. Sein Kollege Peter Müller liegt mit 22 500 Euro auf Platz zwei. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verdiente rund 20 000 Euro dazu. Andere hatten gar keine Nebeneinkünfte. Die 16 Verfassungsrichter hatten sich 2017 Verhaltensleitlinien gegeben. Danach sind unter bestimmten Voraussetzungen Vorträge, Publikationen und die Mitwirkung an Veranstaltungen gegen Bezahlung erlaubt.