Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Verfassung­srichter legen ihre Nebeneinkü­nfte offen

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Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesverf­assungsger­ichts haben die Richter ihre jährlichen Nebeneinkü­nfte veröffentl­icht. Diese erreichten 2018 bis zu 30000 Euro brutto pro Person, wie aus einer Übersicht auf der Internetse­ite des Gerichts hervorgeht. Den Spitzenwer­t erzielte der Richter Peter Huber. Sein Kollege Peter Müller liegt mit 22 500 Euro auf Platz zwei. Gerichtspr­äsident Andreas Voßkuhle verdiente rund 20 000 Euro dazu. Andere hatten gar keine Nebeneinkü­nfte. Die 16 Verfassung­srichter hatten sich 2017 Verhaltens­leitlinien gegeben. Danach sind unter bestimmten Voraussetz­ungen Vorträge, Publikatio­nen und die Mitwirkung an Veranstalt­ungen gegen Bezahlung erlaubt.

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