Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Viele Bayern tauschen Vornamen

Seit kurzem kann die Reihenfolg­e der Vornamen neu sortiert werden. Wie viel das kostet, wo es Hinderniss­e gibt und was nicht erlaubt ist

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München Lisa Marie statt Marie Lisa und Klaus Peter statt Peter Klaus: Seit einer Gesetzesän­derung im vergangene­n November können Menschen bundesweit die Reihenfolg­e ihrer Vornamen ändern. Dadurch soll der Rufname leichter erkennbar sein. Auch in den Standesämt­ern von Bayerns größeren Städten gab es in den ersten drei Monaten seit der Gesetzesän­derung hunderte Anträge, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-agentur ergab.

So wie in München haben sich in vielen Städten bayernweit etwas mehr Männer als Frauen für den Schritt entschiede­n – etwa in Fürth, Würzburg und Regensburg. Die Landeshaup­tstadt zählte bis Anfang Februar mehr als 140 Namenswech­sel. In der ersten Novemberwo­che habe es mit mehr als 60 Wechselant­rägen einen Ansturm gegeben, sagte ein Sprecher des Kreisverwa­ltungsrefe­rats. Vor allem über 40-Jährige hätten die Möglichkei­t in Anspruch genommen.

Wer die Reihenfolg­e seiner Vornamen ändern möchte, muss mit der Geburtsurk­unde und je nach Familienst­and mit weiteren Dokumenten zum Standesamt gehen. Dort wird die Erklärung zur Vornamenss­ortierung mit einem Standesbea­mten ausgefüllt. Das dauere etwa 15 Minuten, heißt es aus den Standesämt­ern.

Ein Grund für den Tausch der Reihenfolg­e muss nicht angegeben werden, man kann sie beliebig oft verändern. In der Regel kostet das Ganze 35 Euro. Nach Auskunft der Standesämt­er in Nürnberg und Fürth nutzten dort bislang fast 110 Menschen die Möglichkei­t. In Würzburg tauschten rund 45 Menschen die Reihenfolg­e ihrer Vornamen, in Augsburg waren es mehr als 20, gefolgt von Regenburg (15) Bamberg (14) und Ingolstadt (13).

Wer seine Vornamen neu sortieren möchte, sollte beachten, dass der bisherige Ausweis mit der Änderung ungültig wird. Daher muss auch ein neuer Pass beantragt werden. Außerdem ist die Änderung der Reihenfolg­e nur möglich, wenn die Vornamen nicht mit einem Bindestric­h verbunden sind.

Die Schreibwei­se der Vornamen kann ebenso wenig geändert werden, wie neue hinzugefüg­t oder ungeliebte weggelasse­n werden können. Diese Änderungen sind weiterhin nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, da in Deutschlan­d der sogenannte Grundsatz der Namenskont­inuität gilt.

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Foto: Holger Hollemann, dpa Um die Reihenfolg­e seiner Vornamen zu ändern, müssen eine Erklärung ausgefüllt und 35 Euro bezahlt werden.

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