Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
In Haft oder nicht?
Wegen Messerattacke verurteilter Asylbewerber geht gegen Urteil vor
Aichach Mit einem Küchenmesser ging im Mai 2018 ein Mann in einer Aichacher Asylunterkunft auf einen Mitbewohner los. Er verletzte sein 36-jähriges Opfer – wie er selbst Nigerianer – so schwer, dass nur das schnelle Eingreifen der Notärzte es vor dem Tod bewahrte. Das Landgericht Augsburg sprach den 34-jährigen Angeklagten des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren.
Doch das Urteil wird vorerst nicht rechtskräftig. Wie Landgerichtssprecher Claus Pätzel gestern mitteilte, hat die Verteidigung Revision eingelegt. Damit ist nun das Oberlandesgericht in München am Zug. Die Plädoyers von Staatsanwalt Michael Nißl sowie Opferrechtsanwalt Alexander Wilhelm auf der einen Seite und Verteidiger Hermann Kühn auf der anderen Seite waren weit auseinandergelegen: sieben Jahre und zehn Monate Haft gegenüber zwei Jahre auf Bewährung, was den Gang ins Gefängnis ersparen würde. Der Verteidiger sah „eine ganze Menge Widersprüche“.
Für die Kammer unter Vorsitz von Susanne Riedel-mitterwieser jedoch war die Sache klar. Sie stellte fest, dass der Angeklagte seinem flüchtenden Opfer hinterherlief, ihm das Messer mindestens sechs Zentimeter tief in den Körper rammte und ein zweites Mal zuzustechen versuchte. Erst ein dritter Mann, der hinzukam, habe dem Angreifer das Messer abgenommen, ehe dieser seinem Opfer noch zwei Kopfstöße verpasste. „Es steht außer Zweifel, dass Sie mit Tötungsvorsatz gehandelt haben“, so Riedel-mitterwieser. Die Darstellung des 34-Jährigen, wonach das Opfer ihn mit einer Axt angegriffen habe und versehentlich in das Messer gefallen sei, mit dem er sich habe wehren wollen, nannte sie „Unsinn“.
Der Angeklagte war 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er seine Verlobte geschlagen hatte. Beide wollen heiraten.