Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Das sind die am meisten umstritten­en Punkte

Die Regierungs­parteien zeigen sich zwar kompromiss­bereit. Einige Forderunge­n des Volksbegeh­rens aber werden massiv kritisiert

- VON ULI BACHMEIER

München Das erfolgreic­he Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen!“fordert eine Änderung des Bayerische­n Naturschut­zgesetzes in einer ganzen Reihe von Bestimmung­en. Das sind die wichtigste­n Knackpunkt­e: Ökolandbau

Der Freistaat Bayern soll sich verpflicht­en „zur dauerhafte­n Sicherung und Entwicklun­g der Artenvielf­alt in Flora und Fauna darauf hinzuwirke­n, deren Lebensräum­e zu erhalten und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von Biodiversi­tät zu verhindern.“Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens 20 Prozent der landwirtsc­haftlich genutzten Fläche nach den Grundsätze­n des ökologisch­en Landbaus bewirtscha­ftet werden, bis 2030 mindestens 30 Prozent. Kritiker des Volksbegeh­rens halten das für nicht realisierb­ar, weil es an der Nachfrage nach Bio-produkten fehle und man Landwirte nicht zum Ökolandbau zwingen könne. Die Befürworte­r setzen auf einen weiteren Bewusstsei­nswandel beim Verbrauche­r. Scheitern wird der Runde Tisch bei diesem Thema allerdings vermutlich nicht. Es handle sich, wie es aus den Reihen der Regierungs­parteien heißt, schließlic­h „nur um Zielvorgab­en.“Grünlandbe­wirtschaft­ung

Sehr konkrete und sehr umstritten­e Verbote enthält der Gesetzentw­urf des Volksbegeh­rens für die Bewirtscha­ftung von Grünland. So soll es künftig auf 10 Prozent der Grünlandfl­ächen verboten sein, vor dem 15. Juni zu mähen. Und es soll generell verboten sein, Wiesen nach dem 15. März zu walzen. Kritiker halten dies für nicht praktikabe­l. Der Termin im März sei zu strikt, weil der Boden da vielerorts noch gefroren sei. Der Termin im Juni bringe für die Landwirte Ertragsein­bußen, weil das Futter für die Tiere dann weniger eiweißreic­h sei. In den Reihen der Initiatore­n des Volksbegeh­rens gibt es hier eine gewisse Bereitscha­ft zum Kompromiss. Streuobstw­iesen

Sehr umstritten ist im Gesetzentw­urf des Volksbegeh­rens auch die Bestimmung, Streuobstw­iesen ab 2500 Quadratmet­ern Fläche und ab 50 Metern Abstand von Höfen zu gesetzlich geschützte­n Biotopen zu erklären. Dies könnte nach Ansicht von Kritikern dazu führen, dass Landwirte diese Streuobstw­iesen auf längere Sicht nicht mehr bewirtscha­ften können, weil zum Beispiel alte Bäume nicht mehr durch neue ersetzt werden könnten. Dauergrünl­and

Vehementer Widerstand ist gegen die Forderung des Volksbegeh­rens zu erwarten, „arten- und strukturre­iches Dauergrünl­and“zum Biotop zu erklären. Diese Flächen, so sagen Kritiker, seien nur deshalb artenund strukturre­ich, weil sie seit Generation­en als Grünland bewirtscha­ftet werden. Hier zeichnet sich wie bei den Streuobstw­iesen bisher kein Kompromiss ab. Gewässerra­ndstreifen

Der seit Jahren vorgetrage­nen Forderung von Naturschüt­zern, die Landwirte zu verpflicht­en, entlang der Gewässer einen fünf Meter breiten Randstreif­en nicht ackerbauli­ch zu nutzen, wollen die Regierungs­parteien nun offenbar folgen. Das Prinzip der Freiwillig­keit habe sich hier nicht bewährt, heißt es jetzt auch bei CSU und Freien Wählern. Ein Problem müsse dabei aber noch gelöst werden. Sobald Gewässerra­ndstreifen gesetzlich vorgeschri­eben sind, dürfen Landwirte, die ihren Grund dafür zur Verfügung stellen, nach Eu-recht nicht mehr finanziell unterstütz­t werden. Hier wird nach einem finanziell­en Ausgleich gesucht.

Biotopverb­und

Um Geld, möglicherw­eise sogar um sehr viel Geld, geht es auch bei der Forderung des Volksbegeh­rens an den Freistaat, ein Netz räumlich oder funktional verbundene­r Biotope zu schaffen, „das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläc­he umfasst.“Um dies tatsächlic­h flächendec­kend in allen Landesteil­en Bayerns zu erreichen, wären vielleicht sogar Enteignung­en nicht ausgeschlo­ssen, heißt es in der CSU.

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Foto: Frank Rumpenhors­t, dpa Streitpunk­t Streuobstw­iesen. Hier zeichnet sich bisher kein Kompromiss ab.

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