Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
NPD-MANN sammelt Kinderpornos
Gericht schickt einen Ex-funktionär der Partei ins Gefängnis
Wenn es um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie geht, fährt die NPD einen strengen Kurs. „Todesstrafe für Kinderschänder“lautete ein Slogan der rechtsextremen Partei. So hart trifft es einen ehemaligen Funktionär der NPD in Augsburg und Bayern, der rund 3000, teils sehr brutale, kinderpornografische Fotos und Videos gesammelt hat, freilich nicht. Das Amtsgericht verhängte aber eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten gegen den Mann.
Bei einer Durchsuchung im April 2016 hatten Ermittler die Kinderpornos auf dem Laptop des zu der Zeit noch in der NPD aktiven Mannes gefunden. „Da wird es einem schlecht, wenn man sich solche abscheulichen und widerwärtigen Bilder anschaut. Das ist verachtenswert“, kommentiert Strafrichter Baptist Michale die Aufnahmen. Die gefundenen Pornos zeigen unter anderem ein einjähriges Baby, an dem Geschlechtsverkehr vollzogen wird. Kleinkinder im Alter ab zwei Jahren werden vergewaltigt, gefesselt, sind Opfer von Geschlechtsverkehr mit Tieren. Wer sich Gedanken um die jungen Opfer macht, die – so Staatsanwalt Benedikt Weinkamm „ein Leben lang geschädigt sind“– muss sich die Frage stellen: Warum suchen erwachsene Menschen im Internet nach solch perversen Darstellungen, speichern sie und schauen sie sich an?
Der Angeklagte sagt, er verstehe das selbst nicht, „wie so ein Mist geschehen konnte“. Er habe einige
Der Verteidiger bittet vergeblich um Bewährung
Zeit gebraucht, um sich die Tragweite einzugestehen. Er habe das „halt mal angeschaut, irgendwie ein Anfall“. Und, ja, so gesteht er auf Nachfrage des Richters: Er habe sich schon sexuell erregt, gewisse Neigungen seien da. Er wolle sich in eine Therapie begeben, aber das sei hier in Augsburg nicht so einfach. In München habe er nachgefragt. Eine erste E-mail, so liest das Gericht vor, stammt allerdings erst vom 12. März, ist also erst eine Woche vor dem Prozess abgeschickt worden. Warum so spät, fragt Richter Michale. Wo doch die Durchsuchung schon vor drei Jahren war. Die Antwort des Angeklagten: „Man neigt dazu, so etwas zu verdrängen, wegzuschieben.“
Die Therapiebemühungen findet Staatsanwalt Weinkamm geradezu „lachhaft“. „Zwei E-mails nach drei Jahren, mehr nicht.“Der Anklagevertreter fordert, auch wegen der „besonders grausamen Darstellungen“, eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten, eine Bewährung wäre „unvertretbar“. Er sagt: „Ohne Nachfrage gibt es kein Angebot. Deshalb sind sie mit schuld an dem Ganzen.“Der Angeklagte sei im Übrigen nicht nur pädophil, er zeige auch eine rechtsradikale Gesinnung. Damit spricht der Staatsanwalt eine Vorstrafe an, zu der der ehemalige Npd-funktionär vor zwei Jahren wegen eines rechten Propagandadeliktes verurteilt worden war. Verteidiger Marc Schneider („Das die Bilder übel sind, da sind wir uns einig“) bittet um Bewährung. Sein Mandant wolle eine Therapie machen. Der erste Schritt sei aber der schwerste.
Richter Baptist Michale folgt im Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Auch er bezeichnet die „minimalsten Bemühungen“des Angeklagten für eine Therapie als „lachhaft“. Was der Angeklagte sich angeschaut habe, sei irgendwo real passiert, auf einem Campingplatz in Deutschland, in Asien oder in den USA. Deshalb sei der Angeklagte auch Täter. Die Strafe ohne Bewährung sei „absolut angemessen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.