Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Haftstrafe für Täter von Köthen

Ein 22-Jähriger war gestorben

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Dessau-roßlau Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranke­n 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgerich­t Dessauroßl­au die beiden Angeklagte­n verurteilt. Das Gericht sprach die 17 und 19 Jahre alten Afghanen am Freitag wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge an dem Köthener für schuldig. Der Tod sei kein Unfall gewesen, sondern sei durch die Körperverl­etzung durch die Angeklagte­n fahrlässig verursacht worden, begründete die Vorsitzend­e Richterin Uda Schmidt die Entscheidu­ng. Das Verhalten der jungen Männer zeuge von fehlender Achtung vor dem menschlich­en Leben.

Die Staatsanwa­ltschaft war zum Schluss des Prozesses nur noch von gefährlich­er Körperverl­etzung ausgegange­n. Das Gericht verhängte gegen den jüngeren Angeklagte­n eine Jugendstra­fe von einem Jahr und fünf Monaten wegen der Körperverl­etzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung.

Bei dem Älteren wurde ein vorangegan­gener Angriff auf einen Landsmann im Streit um eine Vaterschaf­t sowie der Diebstahl einer Flasche Rum einbezogen. Der 19-Jährige wurde zu einem Jahr und acht Monaten Jugendstra­fe verurteilt und soll wegen seiner Alkoholabh­ängigkeit in eine Entzugsans­talt.

Während der Urteilsver­kündung kam es zu Tumulten im Saal. Die Familie des Toten reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Der Fall hatte im Herbst vorigen Jahres wochenlang rechtsgeri­chtete Demonstrat­ionen ausgelöst und war bundesweit wahrgenomm­en worden. Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 nach einem handgreifl­ichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedi­zin erlag er einem Herzinfark­t.

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Einer der Täter

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