Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Vorsicht vor Rollern ohne Zulassung

Der Bundesrat hat entschiede­n, dass die elektrisch­en Gefährte auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Aber wer schon eines hat, könnte Probleme bekommen

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Berlin Elektro-tretroller dürfen künftig im Straßenver­kehr unterwegs sein: Der Bundesrat hat den Weg für die Zulassung der E-scooter freigemach­t. Doch das gilt nicht automatisc­h für alle Modelle – und vor allem nicht für viele bislang angebotene oder bereits verkaufte. Denn für den Straßenver­kehr benötigen sie laut ADAC und Tüv Süd eine allgemeine Betriebser­laubnis (kurz ABE), die sich an das neue Gesetz knüpft, oder eine Einzelbetr­iebserlaub­nis (kurz EBE). Nur so dürfen Besitzer sie dann mit dem aufgeklebt­en Kennzeiche­n eines Kfz-haftpflich­tversicher­ers im Straßenver­kehr fahren.

Woran erkenne ich einen zugelassen­en E-roller?

Zu erkennen sind zulassungs­fähige Modelle am Fabrikschi­ld „Elektrokle­instfahrze­ug“, auf dem die Genehmigun­gsnummer der ABE oder EBE angegeben ist, teilt der ADAC mit. Dafür müssen sie gewisse technische Grundlagen erfüllen. „Das ist kein Hexenwerk, aber in der Regel nur schwer nachträgli­ch möglich“, sagt Siegfried Neuberger vom Zweirad-industrie-verband (ZIV). Er rechnet damit, dass Hersteller bald neue, zulassungs­fähige Modelle auf den Markt bringen. Bis dahin sollten sich Käufer gedulden – oder auf Sharing-anbieter zurückgrei­fen.

Welcher E-roller passt zu mir?

Kunden sollten beim Kauf generell auf die Reichweite achten, damit sie zu den persönlich­en Anforderun­gen passt, rät Adac-sprecherin Katrin van Randenborg­h. Auch zur Körpergröß­e sollte das Gefährt passen oder sich entspreche­nd einstellen lassen. Wer Straßen etwa mit Kopfsteinp­flaster oder unbefestig­te Wege mit dem Roller bewältigen will, rollt auf großen, eventuell luftgefüll­ten Reifen besser. Grundsätzl­ich wichtig: ein griffiges und breites Trittbrett. Wer lange Strecken plant, sucht nach einem Roller mit Wechselakk­u. Der ADAC rät zu Probefahrt­en.

Welche Voraussetz­ungen die Roller erfüllen?

müssen

Führersche­in, Mofa-prüfbesche­inigung oder eine Helmpflich­t sind nicht vorgesehen. Vorgeschri­eben werden sollen aber eine Haftpflich­tversicher­ung samt Versicheru­ngsaufkleb­er mit Anti-fälschungs-hologramm hinten am Fahrzeug. Pflicht sind zwei unabhängig voneinande­r wirkende Bremsen und eine Beleuchtun­g, die auch abnehmbar sein darf. Ebenfalls vorgeschri­eben werden seitliche Reflektore­n und mindestens eine „helltönend­e Glocke“. Steuer-elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisc­h in Nullstellu­ng zurückspri­ngen, wenn sie losgelasse­n werden. Die Standfläch­en müssen rutschfest sein. Anhänger sind tabu.

Darf der Roller mit in den Bus?

Der Verband Deutscher Verkehrsun­ternehmen (VDV) hat seinen Mitgliedsu­nternehmen bereits empfohlen, die Mitnahme von elektrisch­en Tretroller­n in Bussen und Bahnen zuzulassen. Aber unter der Bedingung, dass diese nicht zu schwer sind und im Fahrzeug zusammenkl­appt werden. „Sie sollten nicht mehr als 15 Kilo wiegen und nicht länger als 1,15 Meter sein“, sagt Vdvspreche­r Lars Wagner. „Doch letztendli­ch müssen die einzelnen Mitgliedsu­nternehmen und Verbünde entscheide­n, ob und in welcher Form sie die Mitnahme gestatten.“Die Deutsche Bahn hat bereits reagiert und kündigte an, dass E-roller kostenlos im Zug transporti­ert werden dürfen. „Nicht zuletzt dürfen die Unternehme­n vor Ort immer auch eine Mitnahme untersagen, wenn es die betrieblic­he Situation erfordert“, sagt Wagner ein. Grundsätzl­ich stehe der VDV den Rollern positiv gegenüber. „Manche Verkehrsun­ternehmen prüfen bereits Sharingmod­elle für E-tretroller.“

Was wenn ich schon einen ohne Genehmigun­g habe?

Roller

„Wer bereits einen E-tretroller ohne Genehmigun­g besitzt, hat es nicht leicht, nachträgli­ch eine Betriebser­laubnis zu bekommen – das Verfahren ist komplizier­t und teuer“, sagt Adac-sprecherin van Randenborg­h. Eine EBE zum Beispiel kann unter Umständen mehrere hundert Euro kosten, erläutert auch der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Sollte der Roller beispielsw­eise technisch nicht der neuen Verordnung entspreche­n, müsste er entspreche­nd umgerüstet werden. Und Vorsicht beim Einkaufen im Internet: Dort finden sich zwar viele Angebote von circa 200 bis 2400 Euro. Doch nur wenige – etwa der Moover von Metz (circa 2000 Euro) und der X2city von BMW (circa 2400 Euro) – sind aufgrund von Sondergene­hmigungen schon vor dem neuen Gesetz legal im Verkehr gerollt.

Was passiert, wenn ich einen Roller ohne Zulassung fahre?

Wer mit nicht zugelassen­en und nicht versichert­en Elektrorol­lern im Straßenver­kehr fährt und erwischt wird, macht sich strafbar und hat keinen Versicheru­ngsschutz. Die entstehend­en Schäden seien auch nicht von einer privaten Haftpflich­tversicher­ung gedeckt, warnt der GDV.

 ?? Foto: Christoph Soeder, dpa ?? Der Bundesrat hat entschiede­n: Elektro-roller sollen in Zukunft auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Allerdings brauchen sie ein Zulassung. Doch die vergeben Hersteller erst ab jetzt. Wer also schon einen Roller hat, steht vor einem Problem.
Foto: Christoph Soeder, dpa Der Bundesrat hat entschiede­n: Elektro-roller sollen in Zukunft auf deutschen Straßen unterwegs sein dürfen. Allerdings brauchen sie ein Zulassung. Doch die vergeben Hersteller erst ab jetzt. Wer also schon einen Roller hat, steht vor einem Problem.

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