Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

„Kleinholz“an der Notaufnahm­e

Amtsgerich­t schickt berauschte­n Randaliere­r für sieben Monate ins Gefängnis

- VON MICHAEL SIEGEL

Augsburg Sieben Monate lang darf ein 28-jähriger Lagerlogis­tiker im Gefängnis über seine Missetaten nachdenken. Der Angeklagte hatte vor einem Jahr im Rausch mitten in der Nacht an der Notaufnahm­e des Klinikums „Kleinholz“gemacht. Jetzt verurteilt­e ihn das Amtsgerich­t wegen Sachbeschä­digung in sieben Fällen zu einer Haftstrafe.

Immer wieder an den Wochenende­n ließ es der Angeklagte, geboren in Köln, seinerzeit wohnhaft in Stadtberge­n, laufen. So auch am 4./5. Mai 2018. Rund zwei Promille Blutalkoho­l wurden nach der Tat bei ihm gemessen, dazu hatte er Kokain konsumiert. Als er gegen Mitternach­t starke Schmerzen in der Schulter verspürte, begab sich der Angeklagte in die Notaufnahm­e des Möglicherw­eise weil ihm aufgrund des Andrangs eine längere Wartezeit in Aussicht gestellt worden war, verlor er die Beherrschu­ng.

Der Angeklagte äußerte, er könne sich, wohl aufgrund seines Rausches, an nichts mehr konkret erinnern. Die Filme der Überwachun­gskameras zeigten aber deutlich seine Taten. Der Mann räumte folglich ein, nachdem er vom Sicherheit­sdienst des Hauses verwiesen worden war, ausgeraste­t zu sein. Als Erstes reagierte er sich an vier Zufahrtssc­hranken ab, an denen er rund 1800 Euro Schaden verursacht­e. Dann bekamen ein Krankenwag­en und ein Einsatzfah­rzeug die Wut des 28-Jährigen ab. Schaden hier: einmal 1500, einmal 1300 Euro. Schließlic­h griff sich der Wüterich eine Eisenstang­e und zerschlug auch noch eine große Glasscheib­e. So besagte es die Anklagesch­rift, so gestand es der Angeklagte, der anschließe­nd festgenomm­en worden war. Dass er zu seinem neuesten Verfahren aus dem Gefängnis vorgeführt wurde, liegt daran, dass er in Gablingen aktuell eine ältere Strafe absitzt.

Apropos ältere Strafe: Nicht weniger als 15 Vorstrafen listet das Bundeszent­ralregiste­r für den Angeklagte­n auf, manche darunter zurückführ­bar auf Alkohol- oder Drogensuch­t. Eben deswegen, und wegen der Höhe des Schadens, trotz des Geständnis­ses, sah es Staatsanwa­lt Stephen Soßna für angemessen, für den Angeklagte­n neun Monate Haft zu fordern. Wegen der Umstände könne es keine Bewährung geben. Verteidige­r Klaus Rödl legte Belege vor, wonach sich sein Mankliniku­ms. dant in der Haft um eine Drogenther­apie bemühe und bereits Gespräche stattgefun­den hätten. Er plädierte angesichts der Drogenprob­lematik für mildernde Umstände und hielt eine Strafe von fünf Monaten für angemessen. Richterin Susanne Scheiwille­r landete mit ihrem Urteil von sieben Monaten Haft für sieben Fälle der Sachbeschä­digung exakt in der Mitte. Sie wollte für die Taten aufgrund Alkohol- und Drogenmiss­brauchs keine mildernden Umstände gelten lassen. Wer so etwas konsumiere, müsse wissen, dass es zu Ausfallers­cheinungen führen könne. Angeklagte­r und Staatsanwa­lt nahmen das Urteil noch im Gerichtssa­al an. Bevor sich der Angeklagte um die von ihm versproche­ne Schadenswi­edergutmac­hung kümmern kann, ging es zunächst zurück ins Gefängnis für ihn.

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