Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
„Kleinholz“an der Notaufnahme
Amtsgericht schickt berauschten Randalierer für sieben Monate ins Gefängnis
Augsburg Sieben Monate lang darf ein 28-jähriger Lagerlogistiker im Gefängnis über seine Missetaten nachdenken. Der Angeklagte hatte vor einem Jahr im Rausch mitten in der Nacht an der Notaufnahme des Klinikums „Kleinholz“gemacht. Jetzt verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Sachbeschädigung in sieben Fällen zu einer Haftstrafe.
Immer wieder an den Wochenenden ließ es der Angeklagte, geboren in Köln, seinerzeit wohnhaft in Stadtbergen, laufen. So auch am 4./5. Mai 2018. Rund zwei Promille Blutalkohol wurden nach der Tat bei ihm gemessen, dazu hatte er Kokain konsumiert. Als er gegen Mitternacht starke Schmerzen in der Schulter verspürte, begab sich der Angeklagte in die Notaufnahme des Möglicherweise weil ihm aufgrund des Andrangs eine längere Wartezeit in Aussicht gestellt worden war, verlor er die Beherrschung.
Der Angeklagte äußerte, er könne sich, wohl aufgrund seines Rausches, an nichts mehr konkret erinnern. Die Filme der Überwachungskameras zeigten aber deutlich seine Taten. Der Mann räumte folglich ein, nachdem er vom Sicherheitsdienst des Hauses verwiesen worden war, ausgerastet zu sein. Als Erstes reagierte er sich an vier Zufahrtsschranken ab, an denen er rund 1800 Euro Schaden verursachte. Dann bekamen ein Krankenwagen und ein Einsatzfahrzeug die Wut des 28-Jährigen ab. Schaden hier: einmal 1500, einmal 1300 Euro. Schließlich griff sich der Wüterich eine Eisenstange und zerschlug auch noch eine große Glasscheibe. So besagte es die Anklageschrift, so gestand es der Angeklagte, der anschließend festgenommen worden war. Dass er zu seinem neuesten Verfahren aus dem Gefängnis vorgeführt wurde, liegt daran, dass er in Gablingen aktuell eine ältere Strafe absitzt.
Apropos ältere Strafe: Nicht weniger als 15 Vorstrafen listet das Bundeszentralregister für den Angeklagten auf, manche darunter zurückführbar auf Alkohol- oder Drogensucht. Eben deswegen, und wegen der Höhe des Schadens, trotz des Geständnisses, sah es Staatsanwalt Stephen Soßna für angemessen, für den Angeklagten neun Monate Haft zu fordern. Wegen der Umstände könne es keine Bewährung geben. Verteidiger Klaus Rödl legte Belege vor, wonach sich sein Manklinikums. dant in der Haft um eine Drogentherapie bemühe und bereits Gespräche stattgefunden hätten. Er plädierte angesichts der Drogenproblematik für mildernde Umstände und hielt eine Strafe von fünf Monaten für angemessen. Richterin Susanne Scheiwiller landete mit ihrem Urteil von sieben Monaten Haft für sieben Fälle der Sachbeschädigung exakt in der Mitte. Sie wollte für die Taten aufgrund Alkohol- und Drogenmissbrauchs keine mildernden Umstände gelten lassen. Wer so etwas konsumiere, müsse wissen, dass es zu Ausfallerscheinungen führen könne. Angeklagter und Staatsanwalt nahmen das Urteil noch im Gerichtssaal an. Bevor sich der Angeklagte um die von ihm versprochene Schadenswiedergutmachung kümmern kann, ging es zunächst zurück ins Gefängnis für ihn.