Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Ferien verlängert: Bußgeld
Grundschülerin fehlte zwei Tage
Nach dem Motto „Fridays For Future“gehen Schüler freitags während der Unterrichtszeit auf die Straße, um für den Klimaschutz zu protestieren – auch in Augsburg. Sie schwänzen den Unterricht. Bislang üben die Schulbehörden noch Toleranz. Denn eigentlich wird das unentschuldigte Fernbleiben nach dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BAYEUG) mit einem Bußgeld bestraft, das bei Schülern unter 18 Jahren die Eltern bezahlen müssen. So wie Vater und Mutter einer Grundschülerin, die im vergangenen Jahr die Allerheiligen-ferien eigenmächtig um zwei Tage verlängert hatten.
Die Stadt Augsburg hatte den aus Ungarn stammenden Eltern je 250 Euro Bußgeld aufgebrummt. Die Eltern hatten beantragt, nach den Ferien fünf Tage länger in ihrer Heimat bleiben zu dürfen, weil ein Gerichtstermin in Ungarn angestanden hatte. Die Schule hatte aber nur drei Tage genehmigt. Beide Elternteile hatten Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt, sodass das Amtsgericht darüber verhandelte.
Die Mutter erklärte, man habe auf die Schule vertraut und sei davon ausgegangen, dass fünf Tage genehmigt werden. „Als wir gleich zu Beginn der Ferien losgefahren sind, haben wir zwar den Brief der Schule bekommen, aber ihn gar nicht aufgemacht und gelesen“, sagte die Frau. Man habe gedacht, alles sei in Ordnung. Diese Begründung genügte dem Richter Andreas Breitschaft nicht.
Er sah zwar die besondere Situation der Eltern, die 1000 Kilometer von Augsburg entfernt einen Gerichtstermin wahrzunehmen hatten. Dafür, so meinte der Richter, hätte aber die Befreiung von drei Unterrichtstagen genügt. Er ermäßigte das Bußgeld auf 150 Euro. So viel muss auch der Vater zahlen, der vor einem anderen Richter Einspruch eingelegt hatte.