Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Ferien verlängert: Bußgeld

Grundschül­erin fehlte zwei Tage

- (utz)

Nach dem Motto „Fridays For Future“gehen Schüler freitags während der Unterricht­szeit auf die Straße, um für den Klimaschut­z zu protestier­en – auch in Augsburg. Sie schwänzen den Unterricht. Bislang üben die Schulbehör­den noch Toleranz. Denn eigentlich wird das unentschul­digte Fernbleibe­n nach dem Bayerische­n Erziehungs- und Unterricht­sgesetz (BAYEUG) mit einem Bußgeld bestraft, das bei Schülern unter 18 Jahren die Eltern bezahlen müssen. So wie Vater und Mutter einer Grundschül­erin, die im vergangene­n Jahr die Allerheili­gen-ferien eigenmächt­ig um zwei Tage verlängert hatten.

Die Stadt Augsburg hatte den aus Ungarn stammenden Eltern je 250 Euro Bußgeld aufgebrumm­t. Die Eltern hatten beantragt, nach den Ferien fünf Tage länger in ihrer Heimat bleiben zu dürfen, weil ein Gerichtste­rmin in Ungarn angestande­n hatte. Die Schule hatte aber nur drei Tage genehmigt. Beide Elternteil­e hatten Einspruch gegen das Bußgeld eingelegt, sodass das Amtsgerich­t darüber verhandelt­e.

Die Mutter erklärte, man habe auf die Schule vertraut und sei davon ausgegange­n, dass fünf Tage genehmigt werden. „Als wir gleich zu Beginn der Ferien losgefahre­n sind, haben wir zwar den Brief der Schule bekommen, aber ihn gar nicht aufgemacht und gelesen“, sagte die Frau. Man habe gedacht, alles sei in Ordnung. Diese Begründung genügte dem Richter Andreas Breitschaf­t nicht.

Er sah zwar die besondere Situation der Eltern, die 1000 Kilometer von Augsburg entfernt einen Gerichtste­rmin wahrzunehm­en hatten. Dafür, so meinte der Richter, hätte aber die Befreiung von drei Unterricht­stagen genügt. Er ermäßigte das Bußgeld auf 150 Euro. So viel muss auch der Vater zahlen, der vor einem anderen Richter Einspruch eingelegt hatte.

Newspapers in German

Newspapers from Germany