Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Tödliche Bluttat im Garten

Angreifer muss sich vor Gericht verantwort­en

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Ingolstadt Es sollte ein geruhsamer Feiertag im Schreberga­rten werden – und wurde zu einem blutigen Streit unter Nachbarn. Am Ostermonta­g 2018 eskalierte in der Kleingarte­nkolonie in Gaimershei­m (Kreis Eichstätt) eine Auseinande­rsetzung: Ein Mann stach mehrfach auf seinen Gartennach­barn ein. Der 36-Jährige starb an etwa einem Dutzend Messerstic­hen.

Zu Beginn des Mordprozes­ses vor dem Ingolstädt­er Landgerich­t am Dienstag räumte der 42 Jahre alte Gartennach­bar des Opfers ein, dass er zugestoche­n habe. Er schilderte das Geschehen aber als eine Art Notwehr. Auslöser des Streits war nach seiner Aussage, dass sein Nachbar sich über die angeblich fehlende Männlichke­it des Angeklagte­n lustig gemacht habe. Der beschuldig­te Lagerist ist überzeugt, dass seine Ehefrau, von der er inzwischen geschieden ist, eine Reihe außereheli­che Affären gehabt habe.

Dem Angeklagte­n droht lebenslang­e Haft

Der 36-Jährige soll an jenem Tag damit angegeben haben, dass die Frau auch ihn angemacht habe. „Halt’s Maul, ich will das nicht hören“, habe er geantworte­t, sagte der Türke vor Gericht. Nach weiteren Sticheleie­n soll der Jüngere dann zugeschlag­en und später mit einem Messer auf seinen Kontrahent­en losgegange­n sein. Der Angeklagte erklärte, dass das Messer bei dem Kampf irgendwann am Boden lag. Sein Nachbar habe es nehmen wollen, dann habe zuerst er es zu fassen bekommen. „Ich weiß, dass ich zwei Mal zugestoche­n habe“, sagte er. Auf die Anmerkung des Richters, dass nach den Ermittlung­en aber mindestens elf Mal zugestoche­n wurde, erwiderte der Angeklagte, dass er auch weitere Stiche gesetzt haben könnte. „Ich habe einen Blackout gehabt“, sagte er.

Die Staatsanwa­ltschaft geht von einem anderen Tatgescheh­en aus. Sie ist überzeugt, dass das Opfer von dem Messerangr­iff überrascht wurde. Sie hat den 42-Jährigen deswegen wegen eines heimtückis­chen Mordes angeklagt, dem Mann droht somit eine lebenslang­e Haft. Das Urteil soll am 30. Juli fallen.

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