Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Haftstrafe für Betrug an 80-Jährigem
Das Augsburger Amtsgericht schickt 48-jährige Frau für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Angeklagte wurde nicht zum ersten Mal straffällig
Hat der vereinsamte ältere Herr freiwillig und selbstbestimmt ein Gutteil seines Vermögens an Personen wie die Angeklagte gegeben, die ihm menschliche Nähe entgegengebracht haben? Oder ist eben dieser – inzwischen gestorbene – Herr von einer routinierten Kriminellen um Zehntausende Euro betrogen worden? Ein Schöffengericht am Augsburger Amtsgericht sah letzteres als erwiesen an und verurteilte jetzt eine 48-Jährige aus Haunstetten wegen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.
Insgesamt soll die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts verantwortlich dafür sein, dass ihr der Geschädigte 32000 Euro überließ. Eine weitere Überweisung von 33000 Euro an eine Freundin der Angeklagten bezog das Gericht nicht in das Urteil ein, weil letztlich nicht nachweisbar war, dass das Geld bei der Angeklagten landete.
Im Sommer 2017 hatte eine Bankangestellte die Polizei informiert, nachdem der ältere Herr 80 000 Euro von seinem Konto hatte wollen. Bereits in den Wochen und Monaten vorher waren größere Geldbeträge von seinem Konto abgehoben worden – dabei galt der 80-Jährige laut Zeugenaussagen eher als sparsam.
Immer wieder war bei den Bankbesuchen die Angeklagte in seiner Begleitung. „Sicherheitshalber auf seinen Wunsch“, wie sie vor Gericht aussagte. Sie glaubte sich daran zu erinnern, dass der Senior ihr gegenüber die Angeklagte als „gschlampige Beziehung“vorgestellt habe, so die Zeugin vor Gericht.
Einige Zeit vorher war die Angeklagte, die den Rentner seit vielen Jahren aus der Haunstetter Nachbarschaft gekannt hatte, bei dem 80-Jährigen in dessen Haus eingezogen. Obwohl sie als Altenpflegerin gearbeitet habe, habe sie den Geschädigten nicht gepflegt, so die Angeklagte.
Die beiden hätten vielmehr ein Verhältnis, eine Beziehung miteinander, gehabt. Mehrfach habe der Geschädigte größere Geldbeträge abgehoben und diese der Angeklagten überlassen, hieß es in der Anklageschrift. Nach seiner Aussage laut Polizeiprotokoll habe er gedacht, es diene für Projekte der 48-Jährigen in deren türkischer Heimat. Und es handle sich um Darlehen, die er wieder zurückbekommen werde. Die 48-Jährige hatte bekräftigt, vom Senior kein Geld angenommen zu haben.
Der Blick ins Bundeszentralregister der Angeklagten zeigte, dass sie bereits mehrfach wegen Diebstahls und Betrugs bestraft worden war und unter offener Bewährung stand.
Für Staatsanwalt Weinkamm stand nach der Beweisaufnahme das fest, was schon in der Anklageschrift stand: Die 48-Jährige ist schuldig des vollendeten und des versuchten Betrugs. Sie habe die Situation des vereinsamten alten Mannes ausgenutzt. Er forderte für die Taten eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.
Ganz anders die Erklärung für die Vorkommnisse von Rechtsanwältin Haimayer, die für ihre Mandantin einen Freispruch forderte. Denn aus ihrer Sicht habe die Angeklagte sich um den Geschädigten gekümmert und sei für ihn da gewesen. Geld habe sie dafür von ihm nicht erhalabheben ten. Dass es überhaupt zur Anzeigenerstattung und zum Rauswurf der Angeklagten aus der Wohnung wenige Monate vor dem Tod des 80-Jährigen im September 2017 gekommen war, sei dessen Angehörigen geschuldet.
Für diese sei das unbeschwerte Leben des Geschädigten mit der Angeklagten und deren Freunden nicht erklärbar gewesen.
Für das Gericht stand der Betrug fest, es verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Nach Worten von Richter Wagner in der Urteilsbegründung zeigten die drei Vernehmungen des Geschädigten bei der Polizei, dass er die Zahlungen an die Angeklagte und ihre Freundin als Darlehen verstanden habe. Das Geld werde er wieder zurückbekommen.
Das Gericht machte die 48-Jährige verantwortlich für einen Schaden von 32000 Euro, für den es auch Wertersatz anordnete. Dann hieß es für die Angeklagte zurück ins Gefängnis, wo sie bereits seit März in Untersuchungshaft saß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.