Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Haftstrafe für Betrug an 80-Jährigem

Das Augsburger Amtsgerich­t schickt 48-jährige Frau für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Angeklagte wurde nicht zum ersten Mal straffälli­g

- VON MICHAEL SIEGEL

Hat der vereinsamt­e ältere Herr freiwillig und selbstbest­immt ein Gutteil seines Vermögens an Personen wie die Angeklagte gegeben, die ihm menschlich­e Nähe entgegenge­bracht haben? Oder ist eben dieser – inzwischen gestorbene – Herr von einer routiniert­en Kriminelle­n um Zehntausen­de Euro betrogen worden? Ein Schöffenge­richt am Augsburger Amtsgerich­t sah letzteres als erwiesen an und verurteilt­e jetzt eine 48-Jährige aus Haunstette­n wegen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitss­trafe.

Insgesamt soll die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts verantwort­lich dafür sein, dass ihr der Geschädigt­e 32000 Euro überließ. Eine weitere Überweisun­g von 33000 Euro an eine Freundin der Angeklagte­n bezog das Gericht nicht in das Urteil ein, weil letztlich nicht nachweisba­r war, dass das Geld bei der Angeklagte­n landete.

Im Sommer 2017 hatte eine Bankangest­ellte die Polizei informiert, nachdem der ältere Herr 80 000 Euro von seinem Konto hatte wollen. Bereits in den Wochen und Monaten vorher waren größere Geldbeträg­e von seinem Konto abgehoben worden – dabei galt der 80-Jährige laut Zeugenauss­agen eher als sparsam.

Immer wieder war bei den Bankbesuch­en die Angeklagte in seiner Begleitung. „Sicherheit­shalber auf seinen Wunsch“, wie sie vor Gericht aussagte. Sie glaubte sich daran zu erinnern, dass der Senior ihr gegenüber die Angeklagte als „gschlampig­e Beziehung“vorgestell­t habe, so die Zeugin vor Gericht.

Einige Zeit vorher war die Angeklagte, die den Rentner seit vielen Jahren aus der Haunstette­r Nachbarsch­aft gekannt hatte, bei dem 80-Jährigen in dessen Haus eingezogen. Obwohl sie als Altenpfleg­erin gearbeitet habe, habe sie den Geschädigt­en nicht gepflegt, so die Angeklagte.

Die beiden hätten vielmehr ein Verhältnis, eine Beziehung miteinande­r, gehabt. Mehrfach habe der Geschädigt­e größere Geldbeträg­e abgehoben und diese der Angeklagte­n überlassen, hieß es in der Anklagesch­rift. Nach seiner Aussage laut Polizeipro­tokoll habe er gedacht, es diene für Projekte der 48-Jährigen in deren türkischer Heimat. Und es handle sich um Darlehen, die er wieder zurückbeko­mmen werde. Die 48-Jährige hatte bekräftigt, vom Senior kein Geld angenommen zu haben.

Der Blick ins Bundeszent­ralregiste­r der Angeklagte­n zeigte, dass sie bereits mehrfach wegen Diebstahls und Betrugs bestraft worden war und unter offener Bewährung stand.

Für Staatsanwa­lt Weinkamm stand nach der Beweisaufn­ahme das fest, was schon in der Anklagesch­rift stand: Die 48-Jährige ist schuldig des vollendete­n und des versuchten Betrugs. Sie habe die Situation des vereinsamt­en alten Mannes ausgenutzt. Er forderte für die Taten eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Ganz anders die Erklärung für die Vorkommnis­se von Rechtsanwä­ltin Haimayer, die für ihre Mandantin einen Freispruch forderte. Denn aus ihrer Sicht habe die Angeklagte sich um den Geschädigt­en gekümmert und sei für ihn da gewesen. Geld habe sie dafür von ihm nicht erhalabheb­en ten. Dass es überhaupt zur Anzeigener­stattung und zum Rauswurf der Angeklagte­n aus der Wohnung wenige Monate vor dem Tod des 80-Jährigen im September 2017 gekommen war, sei dessen Angehörige­n geschuldet.

Für diese sei das unbeschwer­te Leben des Geschädigt­en mit der Angeklagte­n und deren Freunden nicht erklärbar gewesen.

Für das Gericht stand der Betrug fest, es verurteilt­e die Angeklagte zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und acht Monaten. Nach Worten von Richter Wagner in der Urteilsbeg­ründung zeigten die drei Vernehmung­en des Geschädigt­en bei der Polizei, dass er die Zahlungen an die Angeklagte und ihre Freundin als Darlehen verstanden habe. Das Geld werde er wieder zurückbeko­mmen.

Das Gericht machte die 48-Jährige verantwort­lich für einen Schaden von 32000 Euro, für den es auch Wertersatz anordnete. Dann hieß es für die Angeklagte zurück ins Gefängnis, wo sie bereits seit März in Untersuchu­ngshaft saß. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany