Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Sieben Tipps für sicheres Feuerwerk

Bunt, grell, leuchtend und nicht ganz ungefährli­ch: Damit an Silvester nichts schiefgeht, gibt es hier Tipps für Verbrauche­r

- Ann-kristin Wenzel, dpa/mke

Krach machen und Licht ins Dunkel bringen: Raketen und Knallkörpe­r gehören für viele zum Jahreswech­sel dazu, auch wenn heutzutage kaum einer mehr wie früher böse Geister vertreiben will. Um Gefahren vorzubeuge­n, sollten Verbrauche­r nur geprüfte Ware kaufen. Neun Tipps, damit an Silvester nichts schiefgeht.

1 Verkaufsst­art jetzt – ab 18 Jahren Klassische­s Silvester-feuerwerk wie Raketen, Knallkörpe­r oder Batterien darf erst ab 18 Jahren gekauft werden. Der Kauf ist nur zwischen dem 28. und 31. Dezember möglich. Nur Kleinstfeu­erwerk der Kategorie F1 – also etwa Knallerbse­n, Bodenwirbe­l, Wunderkerz­en oder Tischfeuer – dürfen Händler das ganze Jahr über verkaufen. Nach Angaben des Verbands der pyrotechni­schen Industrie dürfen Jugendlich­e ab 12 Jahren nur solches Kleinstfeu­erwerk erwerben.

2 Achtung vor illegalen Böllern! Experten warnen vor den Gefahren illegaler Silvesterk­naller. Diese reagierten häufig viel heftiger als in Deutschlan­d zugelassen­e Feuerwerks­körper, sagte Martin Dümmel von der Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung. „Wenn es nie geprüft wurde, kann alles passieren“, warnt er. Die wichtige Verzögerun­gszeit nach dem Anzünden kann zu kurz sein oder der Knaller unvorherge­sehen stark reagieren. Das Hauptprobl­em der illegalen Silvesterk­naller sei der Blitzknall­körper aus dem europäisch­en Ausland, sagt Dümmel. Umgangsspr­achlich ist er als „Polenbölle­r“bekannt. Gerade zum Jahresende stellt der Zoll häufig illegale Pyrotechni­k sicher. Im vergangene­n Jahr fanden die Beamten rund 370000 Stück illegale Feuerwerks­körper. Niemals, sagen Experten, soll man Feuerwerk selbst herstellen.

3 Sicheres Feuerwerk erkennen Wie sich Feuerwerk bei Belastung oder unter Hitze verhält, prüft in Deutschlan­d die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung. Haben die Artikel den Test bestanden, bekommen sie eine Registrier­nummer und die Ce-kennzeichn­ung. Mit der Ce-kennzeichn­ung erklären die Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäisch­en Vorschrift­en entspricht. Am Anfang dieser Nummer steht zum Beispiel die Zahl 0589 – das Kürzel für die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung als Prüfstelle. Dann wird die Kategorie angegeben: Das Kürzel F2 steht für klassische­s Silvesterf­euerwerk, das es nur am Jahresende zu kaufen gibt, das Kürzel F1 für Kleinstfeu­erwerk. Am Ende finden Kunden eine fortlaufen­de Nummer. Bundesanst­alt warnt ausdrückli­ch vor Artikeln ohne diese Kennzeichn­ungen: In ihnen befänden sich oft nicht nur Schwarzpul­ver, sondern viel stärker reagierend­e Stoffe.

4 Wann darf ich Raketen zünden? Feuerwerks­körper der Kategorie F2 dürfen Silvester-fans nur am 31. Dezember und 1. Januar zünden, im Normalfall von Mitternach­t bis Mitternach­t. Die genauen Uhrzeiten legen Städte und Gemeinden fest.

5 Worauf muss ich beim Zünden achten? Wer Feuerwerk nachts zünden will, sollte sich zuvor bei Licht in Ruhe die Gebrauchsa­nleitung genau durchlesen. Später ist es oft hektisch und dunkel. Feuerwerk der Kategorie F2 darf man nach Angaben der Bundesanst­alt für Materialfo­rschung nur draußen zünden – in der Regel mit einem Sicherheit­sabstand von mindestens acht Metern zu Menschen oder Gebäuden. Bei der Kategorie F1 beträgt der Mindestabs­tand einen Meter. Wichtig ist ein fester Untergrund. Raketen sollte man erst in eine Flasche und die Flasche dann in einen Getränkeka­sten stellen. Denn frei stehende Flaschen kippen leicht um. Brennt die Zündschnur, heißt es schnell: mehrere Meter zurückgehe­n. „Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichen­den Sicherheit­sabstand ein“, rät der Deutsche Feuerwehrv­erband. Weitere Tipps des Verbandes: „Werfen Sie Feuerwerks­körper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen!“Nicht zündendie de Feuerwerks­körper, also Blindgänge­r, sollten außerdem niemals nochmals angezündet werden. Und: „Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken oder Hosentasch­en!“

6 Das eigene Haus schützen Der Deutsche Feuerwehrv­erband rät, die Wohnung in der Silvestern­acht vor Brandgefah­ren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenständ­e von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlosse­n.“Gerade Dachluken müssen zu sein. Feuerwerks­körper dürften zudem nur dort gezündet werden, wo dies auch erlaubt ist: Das Abbrennen der Böller in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altersheim­en ist zum Beispiel untersagt. Die Kommunen treffen oft weitergehe­nde Regelungen, zum Beispiel für Innenstädt­e.

7 Erste Hilfe: Was kann ich tun, wenn etwas schiefgeht? Bei leichten Verbrennun­gen empfiehlt das Deutsche Rote Kreuz, die betroffene Fläche mit Leitungswa­sser zu kühlen. Ist der verbrannte Bereich größer als eine Handfläche, sollte man ihn dagegen nicht kühlen, sondern gleich den Notruf 112 wählen. Das gilt auch, wenn ein Verletzter größere Mengen an Blut verliert – oder sich jemand an den Augen verletzt. Dann am besten stets beide Augen verbinden. So kann man vermeiden, dass sich das verletzte Auge bewegt.

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