Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Sieben Tipps für sicheres Feuerwerk
Bunt, grell, leuchtend und nicht ganz ungefährlich: Damit an Silvester nichts schiefgeht, gibt es hier Tipps für Verbraucher
Krach machen und Licht ins Dunkel bringen: Raketen und Knallkörper gehören für viele zum Jahreswechsel dazu, auch wenn heutzutage kaum einer mehr wie früher böse Geister vertreiben will. Um Gefahren vorzubeugen, sollten Verbraucher nur geprüfte Ware kaufen. Neun Tipps, damit an Silvester nichts schiefgeht.
1 Verkaufsstart jetzt – ab 18 Jahren Klassisches Silvester-feuerwerk wie Raketen, Knallkörper oder Batterien darf erst ab 18 Jahren gekauft werden. Der Kauf ist nur zwischen dem 28. und 31. Dezember möglich. Nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 – also etwa Knallerbsen, Bodenwirbel, Wunderkerzen oder Tischfeuer – dürfen Händler das ganze Jahr über verkaufen. Nach Angaben des Verbands der pyrotechnischen Industrie dürfen Jugendliche ab 12 Jahren nur solches Kleinstfeuerwerk erwerben.
2 Achtung vor illegalen Böllern! Experten warnen vor den Gefahren illegaler Silvesterknaller. Diese reagierten häufig viel heftiger als in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper, sagte Martin Dümmel von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. „Wenn es nie geprüft wurde, kann alles passieren“, warnt er. Die wichtige Verzögerungszeit nach dem Anzünden kann zu kurz sein oder der Knaller unvorhergesehen stark reagieren. Das Hauptproblem der illegalen Silvesterknaller sei der Blitzknallkörper aus dem europäischen Ausland, sagt Dümmel. Umgangssprachlich ist er als „Polenböller“bekannt. Gerade zum Jahresende stellt der Zoll häufig illegale Pyrotechnik sicher. Im vergangenen Jahr fanden die Beamten rund 370000 Stück illegale Feuerwerkskörper. Niemals, sagen Experten, soll man Feuerwerk selbst herstellen.
3 Sicheres Feuerwerk erkennen Wie sich Feuerwerk bei Belastung oder unter Hitze verhält, prüft in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Haben die Artikel den Test bestanden, bekommen sie eine Registriernummer und die Ce-kennzeichnung. Mit der Ce-kennzeichnung erklären die Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Vorschriften entspricht. Am Anfang dieser Nummer steht zum Beispiel die Zahl 0589 – das Kürzel für die Bundesanstalt für Materialforschung als Prüfstelle. Dann wird die Kategorie angegeben: Das Kürzel F2 steht für klassisches Silvesterfeuerwerk, das es nur am Jahresende zu kaufen gibt, das Kürzel F1 für Kleinstfeuerwerk. Am Ende finden Kunden eine fortlaufende Nummer. Bundesanstalt warnt ausdrücklich vor Artikeln ohne diese Kennzeichnungen: In ihnen befänden sich oft nicht nur Schwarzpulver, sondern viel stärker reagierende Stoffe.
4 Wann darf ich Raketen zünden? Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen Silvester-fans nur am 31. Dezember und 1. Januar zünden, im Normalfall von Mitternacht bis Mitternacht. Die genauen Uhrzeiten legen Städte und Gemeinden fest.
5 Worauf muss ich beim Zünden achten? Wer Feuerwerk nachts zünden will, sollte sich zuvor bei Licht in Ruhe die Gebrauchsanleitung genau durchlesen. Später ist es oft hektisch und dunkel. Feuerwerk der Kategorie F2 darf man nach Angaben der Bundesanstalt für Materialforschung nur draußen zünden – in der Regel mit einem Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern zu Menschen oder Gebäuden. Bei der Kategorie F1 beträgt der Mindestabstand einen Meter. Wichtig ist ein fester Untergrund. Raketen sollte man erst in eine Flasche und die Flasche dann in einen Getränkekasten stellen. Denn frei stehende Flaschen kippen leicht um. Brennt die Zündschnur, heißt es schnell: mehrere Meter zurückgehen. „Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein“, rät der Deutsche Feuerwehrverband. Weitere Tipps des Verbandes: „Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen!“Nicht zündendie de Feuerwerkskörper, also Blindgänger, sollten außerdem niemals nochmals angezündet werden. Und: „Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken oder Hosentaschen!“
6 Das eigene Haus schützen Der Deutsche Feuerwehrverband rät, die Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren zu schützen: „Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.“Gerade Dachluken müssen zu sein. Feuerwerkskörper dürften zudem nur dort gezündet werden, wo dies auch erlaubt ist: Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderund Altersheimen ist zum Beispiel untersagt. Die Kommunen treffen oft weitergehende Regelungen, zum Beispiel für Innenstädte.
7 Erste Hilfe: Was kann ich tun, wenn etwas schiefgeht? Bei leichten Verbrennungen empfiehlt das Deutsche Rote Kreuz, die betroffene Fläche mit Leitungswasser zu kühlen. Ist der verbrannte Bereich größer als eine Handfläche, sollte man ihn dagegen nicht kühlen, sondern gleich den Notruf 112 wählen. Das gilt auch, wenn ein Verletzter größere Mengen an Blut verliert – oder sich jemand an den Augen verletzt. Dann am besten stets beide Augen verbinden. So kann man vermeiden, dass sich das verletzte Auge bewegt.