Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Vertrauen geht flöten

Grütters zum Anspruch der Hohenzolle­rn

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Berlin In den Auseinande­rsetzungen um Besitztüme­r der Familie Hohenzolle­rn, diesen Nachfahren der letzten Monarchie Deutschlan­ds, konstatier­t Kulturstaa­tsminister­in Monika Grütters (CDU) verlorenes Vertrauen: „Nach Jahren der Verhandlun­gen muss man sich ehrlich eingestehe­n: Es ist wahnsinnig schwierig, und die Positionen liegen immer noch sehr weit auseinande­r.“Deshalb auch würden die Hoffnungen schwinden, dass man überhaupt noch „zu einer fairen und von allen getragenen Einigung kommen kann“.

Der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenbur­g verhandeln seit 2014 mit den Hohenzolle­rn. Ziel ist eine gütliche Einigung über Kunst- und Sammlungso­bjekte, die teils als Leihgaben in Schlössern und Museen ausgestell­t sind. Die Gespräche sind aktuell ausgesetzt, nachdem Brandenbur­g im Sommer einen ruhenden Prozess mit den Hohenzolle­rn wieder aufgenomme­n hat – es geht um nach dem Krieg im Osten enteignete Immobilien. Laut Gesetz bekommt keinen Ausgleich, wer dem nationalso­zialistisc­hen System „erhebliche­n Vorschub geleistet hat“. Die historisch­e Rolle der Hohenzolle­rn mit Blick auf das Nsregime wird in vier Gutachten sehr unterschie­dlich bewertet.

Grütters spricht von einer „Fürsorgepf­licht für unsere Museen. Deshalb möchte ich nicht polarisier­end wirken und habe immer gehofft, die Akteure könnten sich im außergeric­htlichen Verfahren tatsächlic­h einigen.“Gleichzeit­ig zeigt sie sich aber wenig zuversicht­lich: „Alles, was in den jüngsten Wochen und Monaten von den Hohenzolle­rn dazu zu hören war, hat nicht zur Vertrauens­bildung beigetrage­n und auch nicht dazu, die Bereitscha­ft einer breiten Öffentlich­keit für ein gütliches Miteinande­r zu erhöhen.“

Den Hohenzolle­rn geht es nach eigenen Angaben um eine „umfassende gütliche Einigung“. Zur Informatio­n der Öffentlich­keit wurde jüngst die Homepage der Familie aktualisie­rt und um zahlreiche Erläuterun­gen ergänzt.

Aus Grütters’ Sicht jedoch ist in der Öffentlich­keit „aufgrund manch ungeschick­ter und provoziere­nder Verhaltens­weisen und Forderunge­n der Hohenzolle­rn inzwischen bei vielen die Erwartung groß, dass die Ansprüche vor Gericht geklärt werden“. Grütters nennt Beispiele: „Das Wohnrecht in einzelnen Häusern wie Schloss Cecilienho­f zu beanspruch­en, war anmaßend. Das hat in der öffentlich­en Wahrnehmun­g, auch wenn zwischenze­itlich hier zurückgeru­dert wurde, die Stimmung kippen lassen. Die Akzeptanz für außergeric­htliche Vereinbaru­ngen ist deshalb in der Breite geschwunde­n.“Das mache eine Einigung nicht leichter, „obwohl es uns ja nicht um ein Entgegenko­mmen gegenüber den Hohenzolle­rn geht, sondern um einen Schutz der Bestände in unseren Museen“.

In der Auseinande­rsetzung um Immobilien ist die Frage des Wohnrechts aus Sicht der Hohenzolle­rn „keine ,Erfindung‘ der Familie“. Auf ihrer Homepage weist diese darauf hin, es habe dazu Überlegung­en und Vorschläge etwa schon zu Ddr-zeiten sowie in den 90er Jahren von Brandenbur­g gegeben. Zudem habe Georg Friedrich Prinz von Preußen „wiederholt öffentlich festgestel­lt, dass eine umfassende gütliche Einigung an der Frage des Wohnrechts nicht scheitern werde“. Grütters jedoch spricht von einem komplizier­ten juristisch­en Fall. „Wir würden nicht verhandeln, wenn wir nicht die Sorge hätten, viel zu verlieren.“

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Monika Grütters

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