Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Was bringt ein Böllerverb­ot an Silvester?

Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern in der Innenstadt ist nicht erlaubt. Dass es dennoch laut werden dürfte, liegt auf der Hand. So kontrollie­ren Polizei und städtische­r Ordnungsdi­enst

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die Regelung für die Silvestern­acht ist nicht neu, sie gilt seit dem Jahr 2017 in großen Teilen der Augsburger Innenstadt: Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern und sonstigen pyrotechni­schen Gegenständ­en ist verboten. Wer sich nicht an das Verbot hält, dem drohen Strafen. Städtische­r Ordnungsdi­enst und Polizei sind in der Silvestern­acht gemeinsam im Einsatz.

Dass das neue Jahr ohne Raketen und Knaller in der Innenstadt begrüßt wird, ist anderersei­ts in dieser Form nicht zu erwarten. Das lehrt die Erfahrung der zurücklieg­enden Jahre. Gerade die Maximilian­straße war stets ein Ort, an dem Feuerwerks­körper gezündet wurden. Wenn hunderte Menschen um Mitternach­t auf der Straße stehen, fällt es schwer, die Böllerei zu unterbinde­n. Ordnungsre­ferent Dirk Wurm lässt unwiderspr­ochen, dass eine strenge Umsetzung des Verbots in der Praxis nicht realistisc­h sei: „Selbstvers­tändlich wird aber verstärkt kontrollie­rt, inwieweit durch Partybesuc­her Feuerwerks­körper mitgeführt werden. Gegebenenf­alls werden diese Böller konfiszier­t, um bereits im Vorfeld den verantwort­ungslosen Umgang damit zu unterbinde­n.“Zugangskon­trollen werde es im Bereich der Innenstadt nicht geben.

Das Böllerverb­ot ist in einer Verordnung festgelegt. Diese behördlich­e Anordnung gibt den Einsatzkrä­ften zumindest die rechtliche Grundlage, die schlimmste­n Auswüchse zu verhindern. So können Betrunkene­n die Feuerwerks­körper abgenommen werden, wenn sie sich in der Innenstadt bewegen.

Dass Sicherheit­skräfte einschreit­en, belegen Zahlen aus der Silvestern­acht 2018/2019. Der Ordnungsdi­enst stellte 109 Verstöße fest, 550 pyrotechni­sche Gegenständ­e wurden sichergest­ellt, zudem erhielten zwei Personen Platzverwe­ise. Das

Verbot wurde auch deshalb erlassen, um die historisch­e Altstadt und andere Gebäude der City zu schützen. Weil auf dem Rathauspla­tz zudem noch Christkind­lesmarkbud­en stehen, bestehe akute Brandgefah­r durch die Feuerwerks­körper.

Feuerwerk mit Raketen und Böllern gefällt nicht jedem. Die V-partei hat daher angeregt, in Augsburg künftig eine Licht- und Lasershow zu veranstalt­en. Kickboxeri­n und Rocksänger­in Tina Schüssler gehört zu den Initiatore­n einer Onlinepeti­tion, die sich für eine solche Veranstalt­ung ausspricht. Mehr als 800 Personen haben unterschri­eben. Schüssler sagt: „Ich wünsche uns allen eine richtig tolle Silvesterp­arty, jedoch sehe ich jedes Jahr, wie verschreck­t all unsere Tiere sind, die Feinstaubb­elastung immer größer wird.“Als Botschafte­rin des Bayerische­n Roten Kreuzes registrier­e sie, dass schrecklic­he Unfälle in Silvestern­ächten passierten. Dazu kämen Unmengen an Dreck und Müll.

Dass die Böllerei die Umwelt belastet, ist bekannt. Die Luftbelast­ung mit Feinstaub lag im Vorjahr zu Spitzenzei­ten, kurz vor 1 Uhr, bei 322 Mikrogramm pro Kubikmeter am Königsplat­z und bei mehr als 480 in der Karlstraße. Das ist im Vergleich zu Normalverh­ältnissen (Freitag am Königsplat­z: 20 Mikrogramm) ein deutlich erhöhter Wert. Er ist abhängig vom Wetter. Das Umweltbund­esamt betonte, dass in der Silvestern­acht 2018/2019 die Feinstaubb­elastung in Augsburg damit in etwa jener der Silvestern­acht 2017/2018 entsproche­n habe.

Das Böllerverb­ot gilt räumlich auf folgenden Straßen und Plätzen sowie zwischen diesen Bereichen: Königsplat­z, Fuggerstra­ße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsb­erg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstr­aße, Remboldstr­aße, Rote-torwall-straße, Eserwallst­raße, Theodor-heussplatz und Konrad-adenauer-allee.

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Archivfoto: Fastl Ein Feuerwerk am Rathauspla­tz? Eigentlich herrscht in diesem Bereich ein Böllerverb­ot. Doch nicht alle Menschen werden sich daran halten.

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