Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Zeugnis selber schreiben?

Was der Chef verlangen darf

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Gütersloh Verlangt ein Arbeitnehm­er von seinem Arbeitgebe­r ein Zeugnis, kann das dauern. Unter Umständen kommt gar der Vorschlag, das Dokument selbst zu schreiben. Kann der Arbeitgebe­r das verlangen?

„Natürlich nicht“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Gütersloh. „Das Zeugnis hat der Arbeitgebe­r zu schreiben, und da kommt er auch nicht raus.“Häufig komme es aber vor, dass der Arbeitnehm­er einen Entwurf schreiben darf. Grundsätzl­ich muss ein Arbeitnehm­er der Aufforderu­ng, das Zeugnis selbst zu schreiben, aber nicht nachkommen. Aber wenn Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r vor Gericht über Formulieru­ngen streiten, kann das helfen. „Kommt es zu einem Vergleich, wird Arbeitnehm­ern nicht selten zugestande­n, einen Zeugnisent­wurf selbst zu formuliere­n, von dem der Arbeitgebe­r nur aus wichtigen Gründen abweichen darf“, so Schipp.

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