Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Der Radweg ist für Autos tabu
Parken auf Streifen kann teuer werden
Stuttgart Man sieht es häufig: Autofahrer, die mit ihrem Wagen auf Fahrrad-schutzstreifen halten oder dort sogar parken. Aber ist das überhaupt erlaubt? Nein. Seit dem Inkrafttreten der neuen Regeln in der Straßenverkehrsordnung Ende April gilt ein generelles Halteverbot auf den Schutzstreifen. Zuvor durfte man dort bis zu drei Minuten halten. Nun kostet das mindestens 55 Euro, in schweren Fällen sogar bis 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Kurzes Fahren auf dem Schutzstreifen hingegen ist in sehr eingeschränktem Maß möglich. „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn den Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen“, sagt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Prüf-organisation Dekra. Vorausgesetzt, der Radverkehr wird dabei nicht gefährdet.