Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Der Radweg ist für Autos tabu

Parken auf Streifen kann teuer werden

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Stuttgart Man sieht es häufig: Autofahrer, die mit ihrem Wagen auf Fahrrad-schutzstre­ifen halten oder dort sogar parken. Aber ist das überhaupt erlaubt? Nein. Seit dem Inkrafttre­ten der neuen Regeln in der Straßenver­kehrsordnu­ng Ende April gilt ein generelles Halteverbo­t auf den Schutzstre­ifen. Zuvor durfte man dort bis zu drei Minuten halten. Nun kostet das mindestens 55 Euro, in schweren Fällen sogar bis 100 Euro und einen Punkt im Fahreignun­gsregister in Flensburg. Kurzes Fahren auf dem Schutzstre­ifen hingegen ist in sehr eingeschrä­nktem Maß möglich. „Wer ein Kraftfahrz­eug führt, darf auf der Fahrbahn den Schutzstre­ifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesonde­re um dem Gegenverke­hr auszuweich­en“, sagt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaub­niswesen bei der Prüf-organisati­on Dekra. Vorausgese­tzt, der Radverkehr wird dabei nicht gefährdet.

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