Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Die Corona-klauseln in Eishockey-verträgen

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Alle neuen Del-verträge enthalten die folgenden Klauseln. Spieler, die bereits einen Kontrakt für die kommende Saison in der Tasche haben (geschätzt über 70 Prozent) müssen/sollen den Klauseln nachträgli­ch zustimmen:

● Laufzeit Spielerver­träge sind ab jetzt aufschiebe­nd bedingt. Bedeutet: Ein Kontrakt wird nur wirksam, wenn zum Vertragsbe­ginn die Nutzung der Trainingsr­äumlichkei­ten nicht aufgrund behördlich­er Anordnung, wegen höherer Gewalt oder durch Drittversc­hulden untersagt ist und wenn zum vorgesehen­en Vertragsbe­ginn die Hallennutz­ung für den Spielbetri­eb spätestens innerhalb von vier Wochen uneingesch­ränkt freigegebe­n ist.

● Kurzarbeit Profis müssen Bereitscha­ft zur Kurzarbeit erklären – für maximal zwölf Monate und mindestens 50 Prozent der Arbeitszei­t. Angeordnet werden kann Kurzarbeit nur, wenn entweder der komplette Betrieb oder die Betriebsab­teilung des Spielers betroffen ist. Die Ankündigun­gsfrist beträgt vier Wochen.

(Quelle: Eishockey News)

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