Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Die Corona-klauseln in Eishockey-verträgen
Alle neuen Del-verträge enthalten die folgenden Klauseln. Spieler, die bereits einen Kontrakt für die kommende Saison in der Tasche haben (geschätzt über 70 Prozent) müssen/sollen den Klauseln nachträglich zustimmen:
● Laufzeit Spielerverträge sind ab jetzt aufschiebend bedingt. Bedeutet: Ein Kontrakt wird nur wirksam, wenn zum Vertragsbeginn die Nutzung der Trainingsräumlichkeiten nicht aufgrund behördlicher Anordnung, wegen höherer Gewalt oder durch Drittverschulden untersagt ist und wenn zum vorgesehenen Vertragsbeginn die Hallennutzung für den Spielbetrieb spätestens innerhalb von vier Wochen uneingeschränkt freigegeben ist.
● Kurzarbeit Profis müssen Bereitschaft zur Kurzarbeit erklären – für maximal zwölf Monate und mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit. Angeordnet werden kann Kurzarbeit nur, wenn entweder der komplette Betrieb oder die Betriebsabteilung des Spielers betroffen ist. Die Ankündigungsfrist beträgt vier Wochen.
(Quelle: Eishockey News)