Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Zu dunkle Sonnenbrillen sind am Steuer tabu
Autofahrer sollten beim Kauf ihrer Sonnenbrille auf Modelle mit nicht zu dunklen Gläsern achten. Die Tönungsstufen der Kategorien 2 bis 3 eignen sich am besten, so der TÜV Rheinland. Ungeeignet und am Steuer verboten ist die Kategorie 4. Manche Modelle tragen daher eine Kennzeichnung mit einem durchgestrichenen Autosymbol.