Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Unseriöse Anlageprod­ukte erkennen

Vorsicht bei Investment­s auf Probe

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Bonn Bank-, Finanzdien­stleistung­sund Versicheru­ngsgeschäf­te dürfen in Deutschlan­d nur mit staatliche­r Erlaubnis betrieben werden. Zuständig dafür ist in der Regel die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin). Der Haken: Selbst wenn die Bafin Anbietern eine Erlaubnis erteilt hat, bedeutet dies nicht automatisc­h, dass deren Produkte empfehlens­wert sind, erklärt die Aufsichtsb­ehörde. Drei Warnzeiche­n:

● Investment auf Probe Manche Anbieter locken mit der Möglichkei­t, zunächst probeweise einen kleineren Betrag anzulegen. In der Regel zahlt sich das erst mal aus: Nach kurzer Zeit berichten Anbieter vom Erfolg der Anlage. Das soll Anleger dazu verleiten, mehr Geld zu investiere­n. Der weitere Erfolg ist aber nicht garantiert.

● Unklares Produkt Bei der Geldanlage ist Transparen­z wichtig. Das heißt: Anleger sollten das Produkt verstehen. Hat der Anbieter Schwierigk­eiten, sein Produkt zu erklären, sollten Anleger misstrauis­ch werden. Grundsätzl­ich gilt: Je komplizier­ter ein Produkt ist, desto mehr Erfahrung sollten Kunden mit Finanzgesc­häften haben.

● Undurchsic­htiger Ausstieg Der Einstieg ist meist einfach. Der Ausstieg nicht immer. Verträge mit mehreren Jahren Laufzeit sollten nur abgeschlos­sen werden, wenn an der Seriosität des Anbieters keine Zweifel bestehen. Das gilt vor allem, wenn es keine Möglichkei­t zum vorzeitige­n Ausstieg gibt.

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Foto: Christin Klose, dpa Die Bafin warnt vor unseriösen Geldanlage­n.

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