Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Internetgeschwindigkeit richtig messen
● Nach einer Festlegung der Bundesnetzagentur ist die Leistung eines Providers „nicht vertragskonform“, wenn der Kunde im Download a) nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der Maximal-geschwindigkeit erreicht oder b) er auf die „normalerweise“zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent seiner Messungen kommt oder c) die vertraglich vereinbarte Minimal-ge
ners nichts findet, sollte schriftlich nachhaken. Teils gebe es die Info auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen der Anbieter, berichtet das Fachportal Teltarif.de.
Und wenn mein Internet langsamer ist?
Eine sofortige Kündigung rechtfertigt das nicht. Dem Provider muss zunächst Gelegenheit gegeben werden, die versprochene Bandbreite innerhalb einer Frist von zum Beispiel 14 Tagen bereitzustellen. Das schwindigkeit an mindestens zwei Messtagen unterschritten wird.
● Als Nachweis sind wenigstens 20 Messungen vorzunehmen, die sich auf mindestens zwei Tage mit je 10 Messungen verteilen. Wichtig ist, mehrfach mit Lan-kabel (kein WLAN) zu messen, keine Programme parallel laufen zu lassen und alle Ergebnisse zu protokollieren. Als praktisches Hilfsmittel stellt die Bundesnetzagentur eine „Desktop-app“bereit. (shp)
ist nicht aussichtslos. „Mitunter kann ein Anbieter die beim Endkunden ankommende Leistung steigern, weil er zuvor noch nicht alle technischen Möglichkeiten am Standort ausgeschöpft hatte“, sagt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale Rheinland-pfalz. Unbedingt ratsam ist, schriftlich zu reklamieren. Denn die Erfahrungen der Verbraucherschützer zeigen, dass selbst mehrfache Anrufe bei der Hotline nichts bringen. Der Beschwerde sollten die eigenen Messprotokolle beigefügt werden.