Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Im Sumpf eines riesigen Schneeball-systems
Bei „Onecoin“handelt es sich nach Erkenntnissen von Ermittlern um einen milliardenschweren, globalen Betrug. Zwei Männer aus der Region sind wegen Geschäften mit der virtuellen Währung jetzt in Augsburg angeklagt
Mit einer sogenannten Kryptowährung zum großen Geld? Ein 62-jähriger Angeklagter aus Augsburg und sein 59-jähriger Mitangeklagter aus Friedberg müssen sich derzeit vor dem Amtsgericht verantworten, weil sie mithilfe der angeblichen virtuellen Währung „Onecoin“unerlaubte Geschäfte gemacht haben sollen. Insbesondere wird ihnen „strafbare Werbung“vorgeworfen, weil sie seit Mitte 2015 neue Mitglieder in ein auf Dauer nicht für alle tragfähiges Vertriebsmodell gezogen hätten, also in ein sogenanntes Schneeballmodell.
Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, sie haben gegen Strafbefehle in Höhe von 7500 Euro und 4500 Euro Widerspruch eingelegt. Deswegen kommt es jetzt zur Hauptverhandlung. Die Produkte haben sich im Laufe der Jahrzehnte geändert, das Prinzip des Schneeballsystems ist geblieben: Es bildet sich eine Pyramide, bei der die
Obersten, die Gründer des Geschäfts, profitieren. Bei der aber früher oder später der Nachschub an der Basis ausbleibt und viele Mitglieder ihren Einsatz mehr oder weniger verlieren. Die beiden nun Angeklagten haben sich laut Staatsanwaltschaft zehn Prozent des von Neu-mitgliedern eingeworbenen Geldes als Provision abgezogen und danach den Restbetrag auf Konten der Firmenzentrale überwiesen. Während es im Falle des 59-jährigen Mannes um einen „Gewinn“von 22500 Euro ging, sind es im Falle des 62-jährigen Computertechnikers rund 50000 Euro.
Ein erstes Verhandlungsangebot von Richter Markus Eberhard ließen die Angeklagten, die sich zur Sache nicht äußerten, verstreichen. Eberhard zeigte ihnen auf, dass die Staatsanwaltschaft beabsichtige, im Falle einer Verurteilung neben der Geldstrafe nicht nur – wie bisher den Wertersatz in Höhe des jeweiligen Gewinns einzufordern, sondern möglicherweise auch das Zehnfache,
den gesamten Umsatz der Geschäfte. Dies erlaube das Gesetz, da die Angeklagten jeweils Zugriff auf den Gesamtbetrag gehabt hatten. Die Angeklagten, vertreten von den Rechtsanwälten Moritz Braun und Stephan Schulenburg aus Hamburg, wollen aber keinen solchen Deal, sie erhoffen sich einen Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.
Ein Physiotherapeut, der vor einigen Jahren bei einem der beiden Angeklagten insgesamt rund 20000 Euro investiert hatte, erklärte dem Gericht als Zeuge Näheres über die Funktionsweise seiner Anlagen. Zwar habe sich seine Investition auf dem Papier inzwischen verneunfacht, in der Realität sei aber derzeit kein Zugriff auf sein Guthaben möglich, da entscheidende Personen abgetaucht seien. Eine 58-jährige Heilpraktikerin aus Prittriching berichtete im Zeugenstand, weil sie das Vertrauen in ihre Rentenversicherung verloren habe, habe sie dieses Konto gekündigt und über einige
Zeit hinweg insgesamt über 22000 Euro bei einem der Angeklagten in die angebliche virtuelle Währung „Onecoin“investiert. Direkt im Anschluss an eine Informationsveranstaltung im Augsburger Stadtteil Lechhausen habe sie sich eingekauft, „weil ich ein gutes Gefühl gehabt habe“. Das Geld habe sie dem Angeklagten in bar übergeben. Auch sie war davon angetan, dass sich ihre Investition über die Jahre hinweg im Wert vervielfacht habe. Sie habe auch Freundinnen von ihrer Anlage erzählt und ihnen diese weiterempfohlen. Und sie selbst habe dafür teilweise sogar Provision erhalten. Seit längerer Zeit habe sie aber von ihrer Investition nichts mehr gehört. Sie könne wohl auf ihr Konto zugreifen, aber in der Praxis so gut wie nichts kaufen, da es in Deutschland nur sehr wenig Onecoin-akzeptanzstellen gebe.
In einer Erklärung begründeten die Rechtsanwälte der beiden Angeklagten den aus ihrer Sicht bestehenden „Geburtsfehler“der Anklanämlich ge und des Strafbefehls: Angeklagt worden seien die beiden Geschäftsmänner vor allem deswegen, weil sie neuen Mitgliedern des Systems in Aussicht gestellt hätten, Provisionen verdienen zu können. Sowohl die beiden zunächst vernommenen Zeugen als auch die in den Akten erwähnten Personen hätten aber mehr oder weniger eindeutig erklärt, dass es ihnen darum nicht gegangen sei. Vielmehr habe der „Produktbezug“gegenüber der „Werbung“überwogen, die neuen Kunden hätten einfach bei einer neuen Kryptowährung von Anfang an dabei sein wollen. Alle Beteiligten hätten gewusst, dass die neue Kryptowährung zwar irgendwann durch die Decke gehen, das Invest genauso gut aber auch scheitern könne.
Onecoin gilt als bislang größter Betrugsfall mit einer angeblichen Kryptowährung. Ermittler gehen davon aus, dass Hunderttausende Anleger weltweit mehr als vier Milliarden Dollar verloren haben könnten. Das Verfahren wird fortgesetzt.