Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Streit um Kuhglocken beigelegt
Bäuerin und Ehepaar schließen Vergleich
Holzkirchen Nach jahrelangem Rechtsstreit um die Lautstärke von Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen haben sich ein Ehepaar und eine Bäuerin am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei Kühe dürfen demnach Glocken tragen – genau genommen handelt es sich um Schellen. Der Durchmesser darf maximal zwölf Zentimeter betragen, allerdings gibt es einen Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die beglockten Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen – das sieht bereits ein Vergleich von 2015 vor.
In dem Streit waren die Richter am Dienstag eigens zu einer Hörprobe nach Holzkirchen angereist. Allerdings zeigten sich die fünf Kühe eher müde – von dem umstrittenen Gebimmel war wenig zu hören, da die Tiere vorwiegend im Gras lagen. Die Tiere waren trächtig. Der Augenschein sei deshalb „aus unserer Sicht mehr oder weniger nutzlos verlaufen“, stellte der Vorsitzende Richter Nikolaus Stackmann ärgerlich fest. Zu verantworten habe dies die beklagte Bäuerin, die trächtige Mutterkühe anstelle von Jungvieh auf die Weide gestellt habe.
Zugleich stellte der Richter der klagenden Ehefrau wenig Chancen auf Erfolg der Klage in Aussicht. Selbst bei einem Abstand von drei,
Lärmpegel lag unter dem Richtwert von 65 Dezibel
vier Metern zu einer Kuh habe der Lärmpegel – gemessen mit einer Handyapp eines Richters – „nur ein bisschen über 60 Dezibel“gelegen, und damit knapp unter dem Richtwert von 65 Dezibel. Es müsse beiden Seiten klar sein: „Es gibt Gründe, sich zu vergleichen.“
Trotz des früheren Vergleichs von 2015 hatten Ehemann und Ehefrau in getrennten Verfahren geklagt, da der Kompromiss nach Auffassung des Paares kaum Entlastung brachte. Bisher waren beide in der ersten Instanz vor dem Landgericht München II gescheitert, der Ehemann verlor zuvor bereits auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München. Nun verhandelte das OLG die Klage der Frau in zweiter Instanz.