Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Vorhang auf für Kinos und Theater
Staatsregierung nennt Termine für weitere Lockerungen. Am 8. Juni dürfen Freibäder öffnen, eine Woche später kann der Kulturbetrieb wieder anlaufen. Tests werden ausgeweitet
München Schritt für Schritt nimmt die bayerische Staatsregierung die Einschränkungen wegen der Corona-pandemie zurück. Ab 8. Juni dürfen Freibäder, Fitnessstudios und Tanzschulen unter Hygieneauflagen wieder öffnen, ab 15. Juni gilt das auch für Kinos und Theater. Auch Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen sind dann wieder erlaubt. Es gilt allerdings eine Höchstgrenze für die Zahl der Besucher. Außerdem hat das Kabinett angekündigt, die Corona-tests auszuweiten und zu beschleunigen. Hier die Termine und Regelungen im Einzelnen:
● Busreisen Bereits ab 30. Mai dürfen Reisebusunternehmer wieder Touristen befördern. Gestattet sind vorerst allerdings nur Individualbuchungen, keine Gruppenreisen.
● Erwachsenenbildung Ebenfalls ab
30. Mai dürfen Volkshochschulen und andere Träger der Erwachsenenbildung unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wieder Präsenzkurse veranstalten. Um ihren Fortbestand zu sichern und den selbstständigen Dozenten unter die Arme zu greifen, wird die Staatseinen Rettungsschirm im Umfang von 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
● Gastronomie Die Öffnungszeiten werden harmonisiert. Ab 2. Juni ist die Abgabe von Speisen und Getränken nicht nur in den Innenräumen der Gaststätten, sondern auch in Biergärten bis 22 Uhr gestattet. Bisher muss in Biergärten um 20 Uhr Schluss sein.
● Sport Ab 8. Juni darf im Freien in Gruppen bis zu 20 Personen wieder trainiert werden. Die Einschränkung, dass nur Individualsportarten zulässig sind, entfällt. Auch der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten ist im Freien wieder gestattet. Indoorsportstätten und Fitnessstudios können unter Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen, allerdings darf auch dort nur „kontaktlos“Sport getrieben werden. Was das konkret für welche Sportarten bedeutet, soll erst noch festgelegt werden.
● Freibäder Ebenfalls ab 8. Juni dürfen Freibäder und die Außenanlagen von Hotels und in Kurorten wieder öffnen. Saunen, Hallenbäder und Wellnesseinrichtungen müssen noch geschlossen bleiben.
● Tanzschulen Auch Tanzkurse sind ab 8. Juni wieder gestattet. Allerdings darf nur kontaktlos oder mit einem festen Tanzpartner getanzt werden.
● Theater, Konzerte, Kinos: Ab 15. Juni kann der Kulturbetrieb langsam wieder anlaufen. Theater dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, Konzerte dürfen wieder veranstaltet werden. Die Zahl der Besucher aber wird begrenzt auf maximal 50 in geschlossenen Räumen und maximal 100 im Freien. Das gilt im Grundsatz auch für die Kinos. Welche Vorschriften dort jeweils gelten, soll in einem konkreten Hygienekonzept festgelegt werden, das im Moment von den Ministerien erarbeitet wird.
● Corona-tests Um die Bekämpfung der Pandemie voranzutreiben, hat die Staatsregierung beschlossen, die Corona-tests massiv auszuweiten. Personen mit Symptomen sollen innerhalb von 24 Stunden getestet werden und das Ergebnis soll innerhalb von weiteren 24 Stunden vorliegen. Personen ohne Symptome soll eine Testung innerhalb von 48 Stunden ermöglicht werden. Das Testergebnis soll dann spätestens innerhalb einer Woche vorliegen. Außerdem soll sichergestellt werregierung den, dass Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten, „im Rahmen des medizinisch-fachlichen Zeitraums unverzüglich mindestens einmal während ihrer Quarantänephase verpflichtend getestet werden“. Die Testungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen deutlich verstärkt werden. Lehrkräfte und Erzieherinnen sollen die Gelegenheit erhalten, sich freiwillig testen zu lassen. Wer in welchen Fällen die Kosten übernimmt, steht noch nicht fest. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht hier zunächst den Bund und die Krankenkassen in der Pflicht, schließt aber nicht aus, dass auch der Freistaat sich beteiligt.
● Notreserve Um für die weitere Bekämpfung der Pandemie gewappnet zu sein, hat der bayerische Ministerrat beschlossen, einen Grundstock an Schutzausrüstung und medizinischem Gerät anzulegen. Für einen Zeitraum von sechs Monaten sollen Schutzhandschuhe, -masken, -anzüge, -brillen und -kittel zur Verfügung stehen. Damit soll die Handlungsfähigkeit des Staates für den Fall einer zweiten Corona-welle sichergestellt werden.