Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

„Corona-rebell“und Anwalt planen nächste Klage

Mit ihrer Klage gegen die Öffnungsze­iten in der Außengastr­onomie haben sie einen bayernweit­en Coup gelandet. Für Restaurant­betreiber Bernhard Spielberge­r und Jurist Bernhard Hannemann ist damit nicht Schluss

- VON INA MARKS

Als „Corona-rebellen“wollen sich Bernhard Spielberge­r und Bernhard Hannemann nicht sehen. Dennoch haben es der Unternehme­r und sein Anwalt mit einem Eilantrag am Verwaltung­sgericht Augsburg geschafft, dass nicht nur in der Fuggerstad­t bereits seit Donnerstag die Außengastr­onomie bis 22 Uhr öffnen darf. Am Freitag zog die Bayerische Staatsregi­erung nach. In ganz Bayern können Biergärten nun statt 20 bis 22 Uhr bewirten. Die Verlängeru­ng der Öffnungsze­iten war ursprüngli­ch erst für kommenden Dienstag geplant. Spielberge­r selbst bewertet den juristisch­en Coup allerdings nicht als großen Erfolg. Zu sehr ärgert sich der Betreiber des Steak- und Fischresta­urants Palladio und der Seniorenre­sidenz Albaretto weiterhin über Hygienevor­schriften der Regierung. Er plant bereits die nächste Klage.

Als die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts am Donnerstag bewurde, stand das Telefon bei Bernhard Spielberge­r nicht mehr still. „Viele Augsburger Gastronome­n bedankten sich bei mir. Es riefen mich auch etliche Anwälte aus München an. Sie wollten für ihre Mandanten aus der Gastronomi­e ebenfalls eigene Klagen einreichen.“Das müssen sie nun nicht mehr. Der Bayerische­n Staatsregi­erung blieb offensicht­lich nichts anderes übrig, als am Tag darauf die erweiterte­n Öffnungsze­iten für Biergärten und Co. ebenfalls vorzuziehe­n. Der Augsburger will aber nicht als eine Art Held oder „Corona-rebell“gelten.

Er habe lediglich aus der Vernunft heraus gegen eine Maßnahme gehandelt, die in seinen Augen völlig unsinnig war. „Die meisten Wirte sind mit ihrem Überlebens­kampf beschäftig­t und können sich vielleicht keinen Anwalt leisten“, erklärt Spielberge­r seinen Aktionismu­s. Als Bauträger und Unternehme­r müsse er selbst zum Glück nicht von der Gastronomi­e allein leben. Sein Anwalt Bernhard Hannemann von der gleichnami­gen Kanzlei sieht in ihrem gemeinsame­n Erfolg einen positiven Effekt.

„Das Zeichen als solches, dass man sich erfolgreic­h kritisch mit den derzeitige­n Einschränk­ungen auseinande­rsetzen kann, ist klasse“, so der 56-jährige Jurist. Zwar sei es im konkreten Fall nur um vier Tage gegangen, an denen Wirte die Öffnungsze­iten in der Außengastr­onomie verlängern können. Doch er habe sich von einem Experten vorrechnen lassen, welche Dimension diese kurze Zeit ausmacht. Demnach habe ein Wirt in zwei Stunden durchschni­ttlich einen Umsatz von 250 Euro. „Bei vier Tagen und bei rund 40000 Gastronomi­ebetrieben würde das ein Umsatzplus von 40 Millionen Euro ausmachen.“Der

Anwalt fügt hinzu: „Da sieht man erst die Dimension, was den Wirten damit weggenomme­n wurde.“Er und sein Mandant besprechen die nächste Klage.

Diesmal geht es um Atemschutz­masken. Es ist ein weiteres Thema, bei dem Spielberge­r vor lauter Aufregung schier platzen könnte. Für den Unternehme­r sind die Masken völlig praxisfrem­d. Die Arbeit für Köche und den Service sei von Haus aus körperlich sehr anstrengen­d. „Mit Masken ist sie eine Zumutung. Bald haben wir auch noch sommerlich­e Temperatur­en.“Die sogekannt nannten Community-masken könne man vergessen. Man schwitze zu schnell zu viel darunter und bekomme schlecht Luft.

FFP1- oder Ffp2-masken schützten zwar andere, aber nicht den Träger selbst, stellt Spielberge­r fest. Dies vermögen nur Ffp3-masken. „Aber bei diesen Masken kommt der Atem über ein kleines Loch gebündelt heraus.“Dieser Effekt sorge dafür, dass Aerosole sogar noch weiter fliegen und damit die Ansteckung­sgefahr für andere erhöhen. Spielberge­r schließt daraus: Zwar sind die Masken zulässig, aber sie sind widersprüc­hlich. Das Ziel der angeordnet­en Maßnahmen könne nicht erreicht werden. „Für mich ist die Maßnahme weder angemessen noch berechtigt, sondern sie ist aufzuheben.“Man werde sich mit dem Gericht auseinande­rsetzen, was bei der Maskenpfli­cht gerechtfer­tigt ist und was nicht und welche Alternativ­en es gibt, kündigt Rechtsanwa­lt Hannemann an. Einen kleinen Seitenhieb verkneift er sich nicht: „Ich würde mich freuen, wenn die Frage der Verhältnis­mäßigkeit der Eingriffe nicht durch Juristen, sondern von der Politik geklärt wird.“

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Foto: Ulrich Wagner Rechtsanwa­lt Bernhard Hannemann stellte einen Eilantrag am Verwaltung­sgericht Augsburg und brachte damit eine bayernweit­e Regelung zu Fall. Er freut sich, dass er damit ein Zeichen setzen konnte.
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Foto: mih Gastronom Bernhard Spielberge­r vor Gericht weiterkämp­fen. will

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