Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Haben Mieter freie Hand bei der Bepflanzung?
Mieter dürfen grundsätzlich den Balkon und die Terrasse nach ihrem Geschmack bepflanzen und gestalten. Denn dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Allerdings gibt es Ausnahmen: So kann der Vermieter verbieten, dass Efeu oder andere rankenden Pflanzen an der Fassade wuchern. Solche Pflanzen können durch ihren Wuchs das Mauerwerk zerstören. Das muss der Vermieter dann
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten Mieter aus diesem Grund den Vermieter vorab um Zustimmung bitten. Außerdem ist wichtig, dass Mieter Blumenkästen, Töpfe und Blumenampeln so anbringen, dass diese auch bei Wind und Wetter halten. Damit sie niemanden gefährden und die Nachbarn nicht beeinträchtigen. tmn
nicht hinnehmen.