Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Haben Mieter freie Hand bei der Bepflanzun­g?

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Mieter dürfen grundsätzl­ich den Balkon und die Terrasse nach ihrem Geschmack bepflanzen und gestalten. Denn dies gehört zum vertragsge­mäßen Gebrauch der Mietwohnun­g. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d hin.

Allerdings gibt es Ausnahmen: So kann der Vermieter verbieten, dass Efeu oder andere rankenden Pflanzen an der Fassade wuchern. Solche Pflanzen können durch ihren Wuchs das Mauerwerk zerstören. Das muss der Vermieter dann

Um Unstimmigk­eiten zu vermeiden, sollten Mieter aus diesem Grund den Vermieter vorab um Zustimmung bitten. Außerdem ist wichtig, dass Mieter Blumenkäst­en, Töpfe und Blumenampe­ln so anbringen, dass diese auch bei Wind und Wetter halten. Damit sie niemanden gefährden und die Nachbarn nicht beeinträch­tigen. tmn

nicht hinnehmen.

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Foto: Rodrigo. stock.adobe.com

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