Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Claudia Roth siegt erneut vor Gericht

Erfolg im Rechtsstre­it gegen Roland Tichy

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Stuttgart Der Publizist Roland Tichy ist auch in zweiter Instanz mit seiner Klage gegen Bundestags­vizepräsid­entin Claudia Roth (Grüne) vor Gericht gescheiter­t. Roth hatte Tichy im Oktober 2019 in einem Interview mit unserer Redaktion neurechten Plattforme­n zugeordnet, „deren Geschäftsm­odell auf Hetze und Falschbeha­uptungen beruht“. Tichy hatte dagegen auf Unterlassu­ng geklagt. Der Antrag war im Februar vom Landgerich­t Stuttgart zurückgewi­esen worden.

Die Äußerung Roths sei nach Aussagegeh­alt und Kontext nicht als Tatsachenb­ehauptung einzustufe­n, sondern als Meinungsäu­ßerung, entschied der 4. Zivilsenat des OLG. Tichy betreibt das Magazin „Tichys Einblick“. Er müsse sich als Akteur der öffentlich­en Meinungsbi­ldung auch überspitzt­e Äußerungen wie die von Roth gefallen lassen, hatte das Landgerich­t geurteilt. Die Grünen-politikeri­n

sagte zu ihrem Erfolg unserer Redaktion, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehre, wenn „sich ausgerechn­et diejenigen, die permanent Rechtsstaa­tlichkeit und demokratis­che Gepflogenh­eiten in unserem Land anzweifeln oder schlechtre­den, an die Justiz wenden, sobald sie selbst kritisiert werden“. Der Versuch, Meinungsfr­eiheit auf dem Rechtsweg einzuschrä­nken und damit ihre strategisc­hen Einschücht­erungskamp­agnen zu flankieren, verschaffe ihnen zumindest eine unverdient­e mediale Präsenz. Roth: „Eine wehrhafte Demokratie kann das aushalten, auch ich lasse mich dadurch nicht zum Schweigen bringen.“

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Claudia Roth

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