Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Am Mittwochab­end wird die A8 gesperrt

Warum sich Autofahrer im Berufsverk­ehr auf eine Umleitung einstellen müssen

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Augsburg Am Mittwochab­end wird der Streckenab­schnitt zwischen den Anschlusss­tellen Augsburg-ost und Dasing in beide Richtungen wegen einer Bombenents­chärfung gesperrt. Die Arbeiten laufen von 17.30 Uhr bis etwa 22 Uhr. Der Grund für die Vollsperru­ng ist die Bergung einer Fliegerbom­be aus dem Zweiten Weltkrieg, die im Augsburger Gewerbegeb­iet in der Pöttmeser Straße gefunden wurde.

Wie die Stadt mitteilt, befindet sich die Bombe in einem Acker rund zwei Meter unter der Oberfläche im

Grundwasse­r. Für die Bergung der rund 500 Kilo schweren Bombe wird ab 17 Uhr im Radius von 1000 Metern eine Sperrzone errichtet, etwa 100 Anwohner müssen in Sicherheit gebracht werden. Auch der besagte Streckenab­schnitt der A8 fällt in diesen Radius.

Die Sperrung der Autobahn wird noch mitten in den Berufsverk­ehr fallen, weswegen tausende Pendler zwischen München und Augsburg betroffen sein dürften. Um ein Verkehrsch­aos zu vermeiden, sollten Reisende den Bereich weiträumig umfahren. Die entspreche­nde Ausweichst­recke erfolgt von Dasing bis Friedberg über die B 300, dann über die Kreisstraß­e AIC 25, die Südtiroler und Aindlinger Straße bis zur Anschlusss­telle Augsburg-ost, ebenso in der Gegenricht­ung.

Wie die Stadt Augsburg weiter mitteilt, fällt die Bergung der Fliegerbom­be bewusst in die Abendstund­en und außerhalb der üblichen Geschäftsz­eiten, um in der Evakuierun­gszone liegende Unternehme­n möglichst wenig einzuschrä­nken. Eine Entschärfu­ng am Wochenende sei nicht möglich, da der Kampfmitte­lräumdiens­t dort nur für dringende Eilfälle zur Verfügung steht. Da von der Bombe aktuell keine Gefahr ausgehe, handle es sich nicht um einen solch eiligen Fall.

Von der Sperrung betroffene Anwohner werden von der Stadt kontaktier­t und erhalten für den Zeitraum eine Unterkunft. Über Lautsprech­er und die App „Nina“wollen Sicherheit­skräfte das Ende des Betretungs- und Aufenthalt­sverbots am späten Mittwochab­end bekannt geben.

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