Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Arbeitgeber darf Reisen in Risikogebiet nicht verbieten
Die vom Robert Koch-institut geführte Liste der Corona-risikogebiete ist lang und für viele Länder gelten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Mancher möchte dennoch nicht auf private Reisen dorthin verzichten. Darf der Arbeitgeber da mitreden? „Nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es gelte die Auffassung, dass das Verbot einer Urlaubsreise ein zu großer Eingriff des Arbeitgebers in Persönlichkeitsrechte und Privatangelegenheiten wäre. Eine Reisewarnung sei kein Reiseverbot. Der Arbeitgeber hat laut Meyer aber das Recht Mitarbeiter nach dem Urlaub zu fragen, wo sie sich aufgehalten haben. Damit komme er seiner Fürsorgepflicht nach, eine potenzielle Gefährdung anderer Mitarbeiter etwa durch Infektion auszuschließen.