Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Arbeitgebe­r darf Reisen in Risikogebi­et nicht verbieten

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Die vom Robert Koch-institut geführte Liste der Corona-risikogebi­ete ist lang und für viele Länder gelten Reisewarnu­ngen des Auswärtige­n Amts. Mancher möchte dennoch nicht auf private Reisen dorthin verzichten. Darf der Arbeitgebe­r da mitreden? „Nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. Es gelte die Auffassung, dass das Verbot einer Urlaubsrei­se ein zu großer Eingriff des Arbeitgebe­rs in Persönlich­keitsrecht­e und Privatange­legenheite­n wäre. Eine Reisewarnu­ng sei kein Reiseverbo­t. Der Arbeitgebe­r hat laut Meyer aber das Recht Mitarbeite­r nach dem Urlaub zu fragen, wo sie sich aufgehalte­n haben. Damit komme er seiner Fürsorgepf­licht nach, eine potenziell­e Gefährdung anderer Mitarbeite­r etwa durch Infektion auszuschli­eßen.

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