Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
So soll die Flugplatzheide geschützt werden
Im Süden der Stadt ist nur noch ein kleiner Teil einer einst großen Heidelandschaft erhalten. Das Gebiet steht seit Kurzem unter Schutz. Wie die Stadt dafür sorgen will, dass Besucher sich an die Regeln halten
Seit Mitte Mai steht die alte Flugplatzheide in Haunstetten unter Naturschutz. Jetzt hat die Stadt Informationstafeln vorgestellt, mit denen künftig Besucher und Spaziergänger auf die besonderen Verhaltensweisen hingewiesen werden, die zum Schutz der empfindlichen Tier- und Pflanzenwelt notwendig sind. „Eigentlich war es ja schon vorher nicht erlaubt, seinen Abfall in die Landschaft zu werfen“, sagte Umweltreferent Reiner bei der Präsentation der Tafeln, die an den sechs Zugängen zu dem Naturschutzgebiet angebracht worden sind. Trotzdem ist „Abfall wieder mitnehmen“eines von sechs Piktogrammen, die auf den Tafeln abgebildet sind. Die Spaziergänger, die hier über die Wiese laufen, müssen sich offenbar erst daran gewöhnen, dass die Heide jetzt noch etwas pfleglicher behandelt werden muss als bisher.
Bei der alten Flugplatzheide handelt es sich um Reste einer Flussschotterheide des Lechs, die sich bis Anfang des 20. Jahrhunderts über die Haunstetter Niederterrasse erstreckte. Weil auf den Kiesböden Ackerbau kaum möglich war, weideten hier vor allem die Herden von Wanderschäfern. Aus der Beweidung entwickelte sich eine artenreiche Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen. Ab 1916 begann dann aber die intensive Bebauung der Niederterrasse. Zunächst errichteten die Rumplerwerke einen Flugplatz, der nach wechselhafter Geschichte im Jahr 1968 aufgegeben und überplant wurde. In den 1970er-jahren begann eine neue Bauphase, in der unter anderem die Universität und das Univiertel entstanden. Von der ehemaligen rund zwei Millionen Quadratmeter großen Heidelandschaft blieb lediglich eine kleine, rund 80000 Quadratmeter Hektar große Restfläche übrig, die jetzt unter Naturschutz steht.
Dass man hier nicht lagern und kein Feuer machen darf, ist leicht verständlich. Dass die Tiere auf der Heide nicht gestört werden sollen und auch keine Pflanzen entnommen werden dürfen, scheint wiederum nicht bei allen angekommen zu sein, wie Nicolas Liebig vom Landschaftspflegeverband berichtet. Immer wieder seien beispielsweise Familien zu beobachten, bei denen die Kinder fröhlich ganze Sträuße der seltenen und geschützten Blumen in den Händen tragen. Und mehrmals die Woche müssten die Elektrozäune für die hier weidenden Ziegen wieder aktiviert werden, weil jemand die Stromzufuhr ausgesteckt habe. Hunde haben sogar zwei Piktogramme bekommen, die einmal auf die Leinenpflicht hinweisen, und zum anderen die Halter auffordern, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner auch wieder einzusammeln. Um das zu erleichtern, hat die Stadt an jeder Hinweistafel eine Hundetoilette aufgestellt, in der es kostenlose Tüten gibt, die nach dem Spaziergang dann dort auch wieder entsorgt werden können.
Es sei ausdrücklich erwünscht, dass die Menschen auf der Heide spazieren gehen und das Naturschutzgebiet so erleben, sagte Umweltreferent Erben. „Das moderne
Verständnis von Umweltschutz ist nicht mehr, zu verbieten und zuzusperren“, betonte er. „Die Menschen können sich auf der Heide aufhalten – aber eben unter bestimmten Bedingungen.“Erben erinnerte an die jahrelangen Bemühungen, das kleine Fleckchen neben dem Landesamt für Umweltschutz unter Naturschutz stellen zu lassen. Vor allem den ehrenamtlichen Naturschützern wie der Naturschutzallianz sei es zu verdanken, dass dies jetzt gelungen ist. Neben den jetzt vorgestellten Tafeln sollen auf der Heide weitere aufgestellt werden, die unter anderem auch dieses Engagement würdigen, kündigte der Referent an.
Stadtrat Christian Pettinger (ÖDP) machte darauf aufmerksam, dass der Freistaat Bayern am Rand des Naturschutzgebietes eine Fläche besitzt, auf der immer noch Baurecht herrsche. Die Stadt müsse den Freistaat dazu bewegen, auch diesen rund 3000 Quadratmeter großen Streifen unter Schutz zu stellen. Umweltreferent Erben sagte, bislang beharre der Freistaat auf dem Baurecht für diese Fläche.