Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Facebook kassiert Niederlage

Der EUGH stärkt den Datenschut­z und kassiert ein wichtiges Abkommen mit den USA. Auch andere Unternehme­n sind betroffen

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Luxemburg Max Schrems gegen Facebook: Dieser Streit währt schon seit Jahren – und fand nun seinen vorläufige­n Höhepunkt. Der österreich­ische Jurist und Datenschut­zaktivist hatte bei der irischen Datenschut­zbehörde kritisiert, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonz­ern in den USA weiterleit­et. Er begründete seine Beschwerde damit, dass Facebook in den USA dazu verpflicht­et sei, Usbehörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen – ohne dass Betroffene dagegen vorgehen könnten. Öffentlich war diese Praxis 2013 durch die Enthüllung­en des Us-whistleblo­wers Edward Snowden geworden.

Der Europäisch­e Gerichtsho­f folgte den Bedenken Schrems’ nun weitgehend. Die amerikanis­che Überwachun­gspraxis sei nicht auf das zwingend erforderli­che Maß begrenzt, betonten die Richter. Zudem könnten Betroffene ihre vorgesehen­en Rechte nicht gerichtlic­h durchsetze­n. Das „Privacy Shield“ist also Geschichte. Es war 2016 in einem Hauruck-verfahren entstanden, nachdem auf Betreiben Schrems’ bereits die Vorgänger-regelung „Safe Harbor“vom EUGH gekippt worden war. Auch damals argumentie­rten die Richter damit, dass die Daten europäisch­er Bürger nicht ausreichen­d vor dem Zugriff von Us-behörden geschützt seien.

Was die nächsten Schritte angeht, blieb die Eu-kommission am Donnerstag vage. Man wolle mit den amerikanis­chen Kollegen auf Grundlage des Urteils beraten, sagte Vizepräsid­entin Vera Jourova. Ushandelsm­inister Wilbur Ross zeigte sich enttäuscht. Der Datenfluss sei nicht nur für Tech-unternehme­n, sondern für Firmen jeder Größe in allen Bereichen wichtig.

Zugleich betonte die Eu-kommission, dass der Datenfluss zwischen Europa und den USA nach dem Eugh-urteil nicht grundsätzl­ich unmöglich sei – denn es gibt noch die sogenannte­n Standardve­rtragsklau­seln für den Datentrans­fer zwischen Eu-ländern und Drittstaat­en. Diese Mustervert­räge sollen Garantien dafür bieten, dass die Daten von Eu-bürgern angemessen geschützt sind. Der EUGH erklärte das Konstrukt der Klauseln, auf deren Grundlage auch Facebook die Daten seiner Nutzer in die USA schickt, am Donnerstag grundsätzl­ich für rechtens. Die Richter schränkten aber ein: Die Aufsichtsb­ehörden der Eu-staaten müssten die Datenüberm­ittlung stoppen, wenn das Eu-datenschut­zniveau im jeweiligen Drittstaat nicht gesichert ist. Dabei spiele auch ein etwaiger Zugriff der Behörden des Drittstaat­s auf die Daten eine Rolle. Im Streit zwischen Schrems und Facebook heißt das, dass die irische Datenschut­zbehörde DPC eingreifen müsste. Diese schritt bisher eher zurückhalt­end gegen Us-konzerne ein. Der Druck auf die Behörde wächst mit dem Urteil.

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Foto: Armin Weigel, dpa Das Abkommen „Privacy Shield“ist Geschichte – für Facebook ist dies ein herber Dämpfer.

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