Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Seniorin hat Papageien gequält

Eine 72-jährige Rentnerin aus Augsburg hat fünf Vögel in zu kleinen Käfigen gehalten und die Tiere verwahrlos­en lassen

- VON MICHAEL SIEGEL

Es bleibt dabei: 4500 Euro Strafe muss eine 72-jährige Rentnerin aus Augsburg bezahlen, weil sie Tiere gequält hat. Die Seniorin hat nach Ansicht des Augsburger Landgerich­ts in ihrem privaten Gnadenhof insgesamt fünf Papageien in viel zu kleinen Käfigen gehalten und die Vögel verwahrlos­en lassen. Sie nehme ihre Berufung gegen das vorangegan­gene Urteil des Amtsgerich­ts zurück, so die Angeklagte, weil sie „gegen die Ämter eh nichts ausrichten“könne.

Die Strafe von 4500 Euro entsprach nicht dem, was die Tierfreund­in sich vorgestell­t hatte. Sie sah sich ungerechtf­ertigt angeklagt und wollte möglichst einen Freispruch. Das hatte sie bereits im vergangene­n Oktober klargemach­t, als sie noch vor der Urteilsver­kündung der Amtsrichte­rin Berufung angekündig­t hatte.

Gegenstand des Verfahrens war einmal mehr die Haltung von fünf Papageien in zwei zu kleinen Käfigen. Diese standen in einem Wohncontai­ner der Angeklagte­n auf dem Gelände ihres privaten Gnadenhofe­s. Dort waren die zwei Nymphensit­tiche,

zwei Wellensitt­iche und ein Halsbandsi­ttich im Herbst 2018 von zwei Augsburger Amtstierär­ztinnen entdeckt worden. Schon von außen sei der schlechte Zustand der Tiere zu erkennen gewesen, sagte eine Tiermedizi­nerin als Zeugin. Bei einer Kontrolle auf dem Gelände seien auch die fünf Vögel angeschaut, dann beschlagna­hmt worden. Im Tierheim seien die Vögel untersucht worden. Dabei sei festgestel­lt worden, dass die Vögel kahle Stellen im Gefieder gehabt hätten, sie verschmutz­t, ihre Krallen zu lang und sie teils nicht mehr flugfähig gewesen seien. Nach einigen Monaten in anderen Händen hätten sich die Vögel sichtlich auf dem Wege der Besserung befunden.

Die 72-Jährige nahm das vorangegan­gene Urteil nach Absprache mit ihrem Verteidige­r Sven Gröbmüller erkennbar widerwilli­g an. Auch die Staatsanwa­ltschaft nahm ihre Berufung zurück.

Die Strafe in Höhe von 4500 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz blieb also bestehen. Nun steht die 72-Jährige vor der Aufgabe, mit ihrer Rente von kaum 700 Euro diesen Betrag aufzubring­en.

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Foto: Matthias Becker (Symbol) Eine Rentnerin stand vor Gericht, weil sie unter anderem zwei Nymphensit­tiche hat verwahrlos­en lassen.

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