Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Vergiss es!

Ach so! Peinliche Fotos, schräge Videos: Landet einmal etwas im Internet, kriegt man es nur sehr schwer wieder heraus. Manche Leute wenden sich deshalb sogar an Gerichte

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Oh Gott, wie peiiiiinli­ch! Das denken sich bestimmt viele, wenn sie alte Bilder von sich sehen. Oder ein Video, in dem sie mit Freundinne­n schief zu Miley Cyrus singen. Da ist man dann froh, wenn solche Sachen nicht im Internet landen. Dort könnten es ja dann alle Menschen immer wieder finden. Zum Beispiel mithilfe einer Suchmaschi­ne wie Google. Wer dort seinen Namen eingibt, findet vielleicht ein uraltes Foto von sich. Aber wie kriegt man das da wieder raus?

Wenn man das Foto zum Beispiel selbst auf Instagram hochgelade­n hat, ist der erste Schritt: Löschen. „Es kann aber sein, dass das Bild weiterhin über die Google-suche zu finden ist“, erklärt ein Fachmann. Dann kann man Google darum bitten, das Bild auch aus den Suchergebn­issen zu entfernen. Dafür gibt es ein Formular. Aber weg ist so ein Bild dann noch längst nicht. Denn Google kann nicht einfach alles entfernen, sobald sich jemand beschwert. Dann könnte die Suchmaschi­ne gar nicht mehr richtig funktionie­ren, sagt der Fachmann. „Viele Internetnu­tzer würden so deutlich schwerer an Informatio­nen kommen.“Darum müsse man gute Gründe nennen, wenn etwas gelöscht werden soll. Auch eine Expertin empfiehlt deshalb: Am besten das peinliche Bild gar nicht erst hochladen.

Denn dass es nicht einfach ist, unangenehm­e Sachen aus dem Internet zu kriegen, zeigt auch ein Gerichtsur­teil vom Montag. Ein Mann hatte geklagt. Über Google waren Berichte zu finden, in denen er nicht gut wegkam. Die stehen schon seit etlichen Jahren im Internet. Der Mann wollte, dass Google die Links zu den alten Berichten entfernt. Doch die Richter entschiede­n: Die Suchergebn­isse dürfen bleiben. Das Gericht fand es wichtiger, dass andere Nutzer sich weiter über die Ereignisse damals informiere­n können. Das heißt aber nicht, dass man keine Chance mehr hat, alte Beiträge aus Suchmaschi­nen zu löschen. Das muss dann von Fall zu Fall entschiede­n werden, sagt das Gericht. (dpa)

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Foto: Lukas Schulze, dpa Mithilfe von Suchmaschi­nen wie Google kann man ziemlich viel über andere Leute herausfind­en.

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