Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Vergiss es!
Ach so! Peinliche Fotos, schräge Videos: Landet einmal etwas im Internet, kriegt man es nur sehr schwer wieder heraus. Manche Leute wenden sich deshalb sogar an Gerichte
Oh Gott, wie peiiiiinlich! Das denken sich bestimmt viele, wenn sie alte Bilder von sich sehen. Oder ein Video, in dem sie mit Freundinnen schief zu Miley Cyrus singen. Da ist man dann froh, wenn solche Sachen nicht im Internet landen. Dort könnten es ja dann alle Menschen immer wieder finden. Zum Beispiel mithilfe einer Suchmaschine wie Google. Wer dort seinen Namen eingibt, findet vielleicht ein uraltes Foto von sich. Aber wie kriegt man das da wieder raus?
Wenn man das Foto zum Beispiel selbst auf Instagram hochgeladen hat, ist der erste Schritt: Löschen. „Es kann aber sein, dass das Bild weiterhin über die Google-suche zu finden ist“, erklärt ein Fachmann. Dann kann man Google darum bitten, das Bild auch aus den Suchergebnissen zu entfernen. Dafür gibt es ein Formular. Aber weg ist so ein Bild dann noch längst nicht. Denn Google kann nicht einfach alles entfernen, sobald sich jemand beschwert. Dann könnte die Suchmaschine gar nicht mehr richtig funktionieren, sagt der Fachmann. „Viele Internetnutzer würden so deutlich schwerer an Informationen kommen.“Darum müsse man gute Gründe nennen, wenn etwas gelöscht werden soll. Auch eine Expertin empfiehlt deshalb: Am besten das peinliche Bild gar nicht erst hochladen.
Denn dass es nicht einfach ist, unangenehme Sachen aus dem Internet zu kriegen, zeigt auch ein Gerichtsurteil vom Montag. Ein Mann hatte geklagt. Über Google waren Berichte zu finden, in denen er nicht gut wegkam. Die stehen schon seit etlichen Jahren im Internet. Der Mann wollte, dass Google die Links zu den alten Berichten entfernt. Doch die Richter entschieden: Die Suchergebnisse dürfen bleiben. Das Gericht fand es wichtiger, dass andere Nutzer sich weiter über die Ereignisse damals informieren können. Das heißt aber nicht, dass man keine Chance mehr hat, alte Beiträge aus Suchmaschinen zu löschen. Das muss dann von Fall zu Fall entschieden werden, sagt das Gericht. (dpa)