Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Mord mit Münzstrumpf
Als sein Lügengebilde zu zerbrechen droht, tötet ein Banker seine Kundin. Jetzt steht das Urteil
Wiener Neustadt Der österreichische Finanzberater Peter I. geht eiskalt vor. Was diese Schilderung belegt: Fünf Stunden vor seiner Bluttat mietete er in Wien einen Geländewagen. Und sagt vor Gericht dazu: „Bei der Begehung einer Tat sollte man nicht mit dem eigenen Auto hinfahren.“
Es ist ein Satz, der in seiner Kürze und Logik schockiert. Wohl niemand hätte diesen Satz, diese Tat dem 62-jährigen Peter I. zugetraut. Er galt als unbescholten. In Wirklichkeit aber spielte er über Monate mit dem Gedanken, seine 86-jährige Kundin zu töten. Mit einer Socke voller Münzen – oder mit Frischhaltefolie? Am Dienstag nun fiel das Urteil: Der Banker muss wegen Mordes für 16 Jahre ins Gefängnis.
Er hatte gestanden, die Rentnerin im September 2019 mit einem Sparstrumpf zu Boden geprügelt und dann mit Frischhaltefolie erstickt zu haben. Er bereue das zutiefst, sagte er kurz vor der Urteilsverkündung vorm Landgericht im niederösterreichischen Wiener Neustadt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Peter I. hatte der Frau rund 20 Jahre lang Spekulationsverluste mit ihrem Vermögen verheimlicht und ihr vorgaukelt, sie besitze rund 700000 Euro. Bereits zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche sagte er umfassend aus. Er habe den Verlust von rund 140000 Euro durch einen schlechten Aktiendeal in den 90ern auszugleichen versucht und ihr falsche Kontostände vorgelegt – aus Angst vor der Reaktion der Kundin, die er mehr als drei Jahrzehnte betreute, und aus Angst um seinen Beruf als Banker und Gerichtsgutachter.
Zum Schluss waren die Konten der Bauunternehmerin so gut wie leer. Als sie ihr Vermögen zusammenziehen wollte, habe er Pläne geschmiedet, die von Suizid bis zu einem als Haushaltsunfall getarnten Mord reichten, sagte er. Am 16. September mietete er dann das Auto und fuhr unter einem Vorwand zum Haus der Frau – im Gepäck einen eigens befüllten Strumpf mit Münzen, Frischhaltefolie und Handschuhe.
Nachdem er der Frau die Wahrheit erzählt hatte, schlug er zu. Anschließend versuchte er, sich auf einer Autobahn zu töten. Er überlebte schwer verletzt. Seine Verteidiger argumentierten, er habe im Affekt gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hielt eine Verurteilung wegen Mordes aber schon wegen des lange vorbereiteten Tatplans für nötig.