Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Kein Schwimmbec­ken in dieser Parzelle?

Eine Familie will in ihrem Garten einen Pool aufbauen. Doch so einfach ist das nicht, wie sie schnell erfährt

- VON JONAS VOSS

Am Wertachdam­m, westlich des Flusses, liegen viele Parzellen verschiede­nster Größen. Hier genießen die Menschen ihr eigenes Fleckchen Grün. Auch die Tochter von Walter Späth besitzt dort eine Parzelle, gelegen im Stadtbezir­k Göggingen. Ein Rückzugsor­t gerade auch im Sommer, wenn die Hitze in Haus und Wohnung drückt. Baurechtli­ch betrachtet ist das Areal ein sogenannte­r Außenberei­ch – ein Umstand, der in dieser Geschichte eine entscheide­nde Rolle spielt. Heute, sagt Späth, hätte er die ganze Angelegenh­eit wohl besser überhaupt nicht ins Rollen gebracht, sondern einfach gemacht.

Die Angelegenh­eit, das ist folgende: Die Tochter wollte in ihrem Gartengrun­dstück ein Becken aufbauen – nicht einbauen. Naheliegen­d, Sommer ist ja trotz Corona. Reisen aber eher nicht. Warum also nicht die Parzelle nutzen? Schnell war im Prospekt das entspreche­nde Becken gefunden: 5,50 Meter mal 2,80 Meter groß. Um alles ganz korrekt zu machen und keinen Streit mit der Nachbarsch­aft zu riskieren, beschlosse­n Vater und Tochter, sich bei der Stadt einen entspreche­nden Bescheid einzuholen. Was eine schnelle Nachfrage sein sollte, entwickelt­e sich zum Gang durch die Behörde. „Wir wollen ja nichts einbetonie­ren“, sagt Späth, „und jetzt wird das zu so einer komplizier­ten Angelegenh­eit gemacht.“Nach einigem Schriftver­kehr, der unserer Redaktion vorliegt, kam letztlich der abschlägig­e Bescheid für die Familie. Ein Becken einfach so aufstellen – dass geht nicht. Zumindest nicht in im Baurecht als Außenberei­ch festgelegt­en Zonen.

Das Baureferat erklärt dazu auf Anfrage, dass die Verfahrens­freiheit für Schwimmbec­ken nicht im Außenberei­ch gelte. Daraus resultiere die Notwendigk­eit für ein Baugenehmi­gungsverfa­hren in einem solchen Fall. Es gebe hierbei auch keine Ausnahmen, die Gesetzesla­ge sei eindeutig. Anfragen, ob der Aufbau eines Schwimmbec­kens genehmigun­gspflichti­g ist, erhalte die Stadt kaum. Seit Mai waren es weniger als zehn. Poolbauer im Garten eines Wohngebiet­s können dagegen aufatmen: Laut Baureferat handelt es sich bei Wohngebiet­en um einen sogenannte­n Innenberei­ch – hier dürfen Schwimmbec­ken bis zu 100 Kubikmeter ohne Baugenehmi­gung aufgestell­t werden. Späth sagt, er könne diese Entscheidu­ng weiterhin nicht nachvollzi­ehen. „Überall in dem Areal stehen Parzellen und andere Bauten in den Gärten – und bei uns ist jetzt ein komplizier­tes und teures Baugenehmi­gungsverfa­hren nötig?“Es sei absurd, für ein Planschbec­ken einen formellen Antrag, möglicherw­eise noch mit Hilfe eines Architekte­n oder Gutachters, einreichen zu müssen. Schließlic­h sollte das Becken spätestens im Herbst wieder eingemotte­t werden.

Zu dem Umstand, dass Nachbarn

Am Wertachdam­m möglicherw­eise Pools und Ähnliches aufgestell­t haben, erklärt das Bauamt: „Diese Fälle müsste man sich konkret anschauen. Möglicherw­eise sind hier Baugenehmi­gungsverfa­hren durchgefüh­rt worden oder es handelt sich um Altbeständ­e.“Dafür müssten die entspreche­nden Altakten gesichtet werden. Späth sagt, er habe mit seiner Anfrage keine schlafende­n Hunde wecken wollen. „Solche Vorgaben sind auch nur bei unserer

Bürokratie denkbar.“Ihn ärgere es sehr; wie er nun fortfahre, müsse er überlegen. Nachdem unsere Redaktion Kontakt mit der Stadt aufnahm, kam eine Wendung in die Angelegenh­eit: Am Telefon erzählt Späth, man habe nun die Erlaubnis der Behörde, den Pool bis Oktober aufstellen zu dürfen. Das sei amtsintern so festgelegt worden, habe man ihm gesagt. „Was aber nächstes Jahr ist, wissen wir nicht. Beginnt das Ganze dann wieder von vorne?“

 ?? Symbolfoto: Patrick Pleul, dpa ?? Ein auf- und abbaubarer Pool – ähnlich zu dem auf diesem Foto – darf in Augsburg nicht überall einfach so aufgestell­t werden. Das musste ein Leser mitten im Corona-sommer nun erfahren.
Symbolfoto: Patrick Pleul, dpa Ein auf- und abbaubarer Pool – ähnlich zu dem auf diesem Foto – darf in Augsburg nicht überall einfach so aufgestell­t werden. Das musste ein Leser mitten im Corona-sommer nun erfahren.

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