Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Säuglings-fall landet am BGH
Verteidigerin kritisiert Verhalten des Gerichts
Dillingen/augsburg Der Fall des ausgesetzten Säuglings von Unterglauheim (Kreis Dillingen) landet am Bundesgerichtshof. Wie Cornelia Mccready, die Verteidigerin der 32-jährigen Mutter, gegenüber unserer Redaktion bestätigt, hat sie für ihre Mandantin Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird somit das Urteil überprüfen. Das Schwurgericht des Augsburger Landgerichts hatte die Angeklagte wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. „Ich bin der Auffassung, dass der psychische Zustand meiner Mandantin nicht ausreichend berücksichtigt wurde“, sagt Mccready. Ein Gutachter habe bei der 32-Jährigen geistige Einschränkungen festgestellt, die juristisch im Bereich des „Schwachsinns“anzusiedeln sind. „Das Gericht hat diese Minderleistung nicht richtig eingestuft.“Mccready kritisiert die Vorsitzende Richterin für deren Satz in Richtung der Mutter: „Wir glauben nicht, dass Sie so doof sind, wie Sie sich darstellen.“Die Verteidigerin ist der Meinung: „Dies ist kein angemessener Umgang mit behinderten Menschen.“