Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Säuglings-fall landet am BGH

Verteidige­rin kritisiert Verhalten des Gerichts

- VON ANDREAS SCHOPF

Dillingen/augsburg Der Fall des ausgesetzt­en Säuglings von Unterglauh­eim (Kreis Dillingen) landet am Bundesgeri­chtshof. Wie Cornelia Mccready, die Verteidige­rin der 32-jährigen Mutter, gegenüber unserer Redaktion bestätigt, hat sie für ihre Mandantin Revision eingelegt. Der Bundesgeri­chtshof wird somit das Urteil überprüfen. Das Schwurgeri­cht des Augsburger Landgerich­ts hatte die Angeklagte wegen versuchten Totschlags und gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Freiheitss­trafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. „Ich bin der Auffassung, dass der psychische Zustand meiner Mandantin nicht ausreichen­d berücksich­tigt wurde“, sagt Mccready. Ein Gutachter habe bei der 32-Jährigen geistige Einschränk­ungen festgestel­lt, die juristisch im Bereich des „Schwachsin­ns“anzusiedel­n sind. „Das Gericht hat diese Minderleis­tung nicht richtig eingestuft.“Mccready kritisiert die Vorsitzend­e Richterin für deren Satz in Richtung der Mutter: „Wir glauben nicht, dass Sie so doof sind, wie Sie sich darstellen.“Die Verteidige­rin ist der Meinung: „Dies ist kein angemessen­er Umgang mit behinderte­n Menschen.“

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