Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Geldstrafe für Hass-mail an früheren OB
Ein Mann beleidigte Kurt Gribl. Hintergrund ist die Gewalttat vom Augsburger Königsplatz
Augsburg Als in Augsburg im vergangenen Dezember ein 49-jähriger Mann durch einen Faustschlag umgebracht wurde, löste die Tat Entsetzen und Erschütterung aus. Dabei blieb es allerdings nicht: Polizei und Presse sahen sich Anfeindungen ausgesetzt, teils gab es auch Beleidigungen und Hass-nachrichten an lokale Amtsträger. Ein 61-jähriger Mann, der den damals amtierenden Augsburger Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) beleidigte, muss nun eine Geldstrafe zahlen.
Hintergrund der Beleidigung war eine Formulierung aus der Traueranzeige,
die der OB für den getöteten Berufsfeuerwehrmann aufgegeben hatte. In der Todesanzeige hatte Gribl geschrieben, dass der Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr „durch einen tragischen Vorfall“gestorben sei. Gribl begründete die Formulierung später damit, dass die Stadt nicht selbst Ermittlungsbehörde sei und daher keine strafrechtliche Feststellung treffen könne.
In der Folge war Gribl deswegen aber in den sozialen Netzwerken und per E-mail scharf kritisiert worden, es gab teils auch strafrechtlich relevante Hass-nachrichten an den damaligen Oberbürgermeister. Der 61-Jährige aus dem Raum
Oberfranken schrieb in einer E-mail in Bezug auf Gribl: „Was sind Sie nur für mainstreamgeile, linksversiffte Idioten. Wenn wir, der Souverän, in unserem Land wieder für Recht und Gesetz sorgen, werden wir Kriminelle wie Ihren Bürgermeister zur Verantwortung ziehen.“Dafür erhielt er einen Strafbefehl von 1200 Euro, 30 Tagessätze je 40 Euro. Da der Mann dagegen zunächst Einspruch einlegte, war an diesem Donnerstag eigentlich ein Prozess am Augsburger Amtsgericht angesetzt. Der 61-Jährige zog diesen Einspruch aber zurück und akzeptierte die Geldstrafe, der Termin wurde also abgesetzt.
Der tödliche Schlag selbst soll in den kommenden Monaten vor Gericht verhandelt werden. Angeklagt ist der 17-jährige mutmaßliche Haupttäter, der in Untersuchungshaft sitzt, wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge. Auch zwei seiner Begleiter sind angeklagt. Sie sollen einen Bekannten des Opfers geschlagen haben; in ihrem Fall geht es um gefährliche Körperverletzung.