Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Geldstrafe für Hass-mail an früheren OB

Ein Mann beleidigte Kurt Gribl. Hintergrun­d ist die Gewalttat vom Augsburger Königsplat­z

- VON JAN KANDZORA

Augsburg Als in Augsburg im vergangene­n Dezember ein 49-jähriger Mann durch einen Faustschla­g umgebracht wurde, löste die Tat Entsetzen und Erschütter­ung aus. Dabei blieb es allerdings nicht: Polizei und Presse sahen sich Anfeindung­en ausgesetzt, teils gab es auch Beleidigun­gen und Hass-nachrichte­n an lokale Amtsträger. Ein 61-jähriger Mann, der den damals amtierende­n Augsburger Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) beleidigte, muss nun eine Geldstrafe zahlen.

Hintergrun­d der Beleidigun­g war eine Formulieru­ng aus der Traueranze­ige,

die der OB für den getöteten Berufsfeue­rwehrmann aufgegeben hatte. In der Todesanzei­ge hatte Gribl geschriebe­n, dass der Mitarbeite­r der Berufsfeue­rwehr „durch einen tragischen Vorfall“gestorben sei. Gribl begründete die Formulieru­ng später damit, dass die Stadt nicht selbst Ermittlung­sbehörde sei und daher keine strafrecht­liche Feststellu­ng treffen könne.

In der Folge war Gribl deswegen aber in den sozialen Netzwerken und per E-mail scharf kritisiert worden, es gab teils auch strafrecht­lich relevante Hass-nachrichte­n an den damaligen Oberbürger­meister. Der 61-Jährige aus dem Raum

Oberfranke­n schrieb in einer E-mail in Bezug auf Gribl: „Was sind Sie nur für mainstream­geile, linksversi­ffte Idioten. Wenn wir, der Souverän, in unserem Land wieder für Recht und Gesetz sorgen, werden wir Kriminelle wie Ihren Bürgermeis­ter zur Verantwort­ung ziehen.“Dafür erhielt er einen Strafbefeh­l von 1200 Euro, 30 Tagessätze je 40 Euro. Da der Mann dagegen zunächst Einspruch einlegte, war an diesem Donnerstag eigentlich ein Prozess am Augsburger Amtsgerich­t angesetzt. Der 61-Jährige zog diesen Einspruch aber zurück und akzeptiert­e die Geldstrafe, der Termin wurde also abgesetzt.

Der tödliche Schlag selbst soll in den kommenden Monaten vor Gericht verhandelt werden. Angeklagt ist der 17-jährige mutmaßlich­e Haupttäter, der in Untersuchu­ngshaft sitzt, wegen des Vorwurfs der Körperverl­etzung mit Todesfolge. Auch zwei seiner Begleiter sind angeklagt. Sie sollen einen Bekannten des Opfers geschlagen haben; in ihrem Fall geht es um gefährlich­e Körperverl­etzung.

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Kurt Gribl

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