Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Seifenkisten-unfall: Gericht weist Klage ab
Nach dem Unglück im Jahr 2018 drohen der Stadt Thannhausen keine Konsequenzen
Thannhausen Bis zum höchsten bayerischen Gericht ging der Rechtsstreit zwischen der Stadt Thannhausen (Landkreis Günzburg) und einem Mann, der bei einem Seifenkisten-rennen im Jahr 2018 verletzt worden war. Er war als Zuschauer am Streckenrand von der Seifenkiste einer Siebenjährigen erfasst worden und hatte sich einen Meniskusriss und Verletzungen an der Schulter zugezogen. Die Schuld sah er bei der Stadt, die als Veranstalterin für die Sicherheit zuständig war. Nun steht fest: Die Stadt muss wohl keine rechtlichen Konsequenzen mehr fürchten. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Klage des Zuschauers abgewiesen. Genaue Urteilsgründe wurden am Donnerstag noch nicht bekannt.
Bereits in der mündlichen Verhandlung Ende Juni hatten die Richter deutlich gemacht, dass sie „keine groben Versäumnisse“beim Sicherheitskonzept sehen. Dem für
Streckenführung und Sicherung verantwortlichen Mitglied der Seifenkistenfreunde Nürnberg hatte das OLG eine „akribische Arbeitsweise“bescheinigt.
Dieser Ansicht war auch das Landgericht Memmingen, das die Klage zuvor bereits abgewiesen hatte. Trotz geringer Erfolgsaussichten hatte der Zuschauer aber an seiner Klage auf ein Schmerzensgeld von mindestens 6000 Euro festgehalten, wollte keinen Vergleich eingehen. Nun dürfte der Rechtsstreit für ihn endgültig verloren sein. Das OLG hat eine Revision nicht zugelassen. Einzige Möglichkeit ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Die Erfolgschancen wären aber äußerst gering.
Thannhausens Bürgermeister Alois Held hatte im Vorfeld betont: „Es wäre ein fatales Signal, wenn man da Probleme bekäme als Veranstalter.“Dass das beliebte Rennen je wieder stattfindet, dafür stehen die Chancen trotz des guten Ausgangs laut Held aber eher schlecht.