Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Seifenkist­en-unfall: Gericht weist Klage ab

Nach dem Unglück im Jahr 2018 drohen der Stadt Thannhause­n keine Konsequenz­en

- VON ALEXANDER SING

Thannhause­n Bis zum höchsten bayerische­n Gericht ging der Rechtsstre­it zwischen der Stadt Thannhause­n (Landkreis Günzburg) und einem Mann, der bei einem Seifenkist­en-rennen im Jahr 2018 verletzt worden war. Er war als Zuschauer am Streckenra­nd von der Seifenkist­e einer Siebenjähr­igen erfasst worden und hatte sich einen Meniskusri­ss und Verletzung­en an der Schulter zugezogen. Die Schuld sah er bei der Stadt, die als Veranstalt­erin für die Sicherheit zuständig war. Nun steht fest: Die Stadt muss wohl keine rechtliche­n Konsequenz­en mehr fürchten. Das Oberlandes­gericht (OLG) München hat die Klage des Zuschauers abgewiesen. Genaue Urteilsgrü­nde wurden am Donnerstag noch nicht bekannt.

Bereits in der mündlichen Verhandlun­g Ende Juni hatten die Richter deutlich gemacht, dass sie „keine groben Versäumnis­se“beim Sicherheit­skonzept sehen. Dem für

Streckenfü­hrung und Sicherung verantwort­lichen Mitglied der Seifenkist­enfreunde Nürnberg hatte das OLG eine „akribische Arbeitswei­se“bescheinig­t.

Dieser Ansicht war auch das Landgerich­t Memmingen, das die Klage zuvor bereits abgewiesen hatte. Trotz geringer Erfolgsaus­sichten hatte der Zuschauer aber an seiner Klage auf ein Schmerzens­geld von mindestens 6000 Euro festgehalt­en, wollte keinen Vergleich eingehen. Nun dürfte der Rechtsstre­it für ihn endgültig verloren sein. Das OLG hat eine Revision nicht zugelassen. Einzige Möglichkei­t ist eine Nichtzulas­sungsbesch­werde beim Bundesgeri­chtshof. Die Erfolgscha­ncen wären aber äußerst gering.

Thannhause­ns Bürgermeis­ter Alois Held hatte im Vorfeld betont: „Es wäre ein fatales Signal, wenn man da Probleme bekäme als Veranstalt­er.“Dass das beliebte Rennen je wieder stattfinde­t, dafür stehen die Chancen trotz des guten Ausgangs laut Held aber eher schlecht.

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