Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Für einige Diesel muss VW nicht zahlen
Kaufdatum entscheidet über Schadenersatz
Karlsruhe Diesel-klägern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von VW zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar (Az. VI ZR 5/20). Die Richter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen Vwdiesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Muster-fall aus Rheinland-pfalz ist beispielhaft für rund 10 000 offene Verfahren.
VW war am 22. September 2015 mit einer Ad-hoc-mitteilung an die Aktionäre und einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen. Von da an war das Thema über Monate groß in den Medien. Volkswagen richtete auch eine Internetseite ein, auf der Autobesitzer überprüfen konnten, ob ihr Wagen einen Motor mit der illegalen Abgastechnik hat. Damit sei davon auszugehen, dass wesentliche Umstände, die vorher für eine Täuschung sprachen, im Herbst 2015 entfallen seien, sagte Richter Stephan Seiters.
Vor Bekanntwerden des Skandals sieht die Sache ganz anders aus. Für diese Zeit hat der BGH in seinem ersten Diesel-urteil vom 25. Mai festgestellt, dass der Konzern seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Für die Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Und Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt. Damit sind die anderen rund 50000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten. Wer sich darauf einlässt, soll sein Auto behalten dürfen.
Die Richter verkündeten noch andere Urteile. Daraus ergibt sich, dass VW den Klägern zusätzlich zum Schadenersatz keine Zinsen auf das in das Auto gesteckte Geld zahlen muss. Außerdem steht fest, dass Vielfahrer unter Umständen gar kein Geld mehr bekommen – und zwar, wenn durch die Anrechnung der gefahrenen Kilometer der Schadenersatz aufgezehrt ist.
Foto: Christin Klose, dpa