Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Strafverfa­hren gegen Infantino

Der Fifa-präsident hat sich im Geheimen mit dem höchsten Schweizer Bundesanwa­lt getroffen. Es geht um Amtsmissbr­auch und Begünstigu­ng. Was unternimmt die Fifa?

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Bern Fifa-präsident Gianni Infantino gerät in der Schweizer Justizaffä­re immer stärker unter Druck und steht nun auch selbst im Visier der Ermittler. Die Schweizer Staatsanwa­ltschaft eröffnete am Donnerstag ein Strafverfa­hren gegen den Chef des Fußball-weltverban­ds und könnte die Fifa in die größte Krise seit der Skandal-ära von Vorgänger Joseph Blatter stürzen.

In dem Verfahren geht es um geheime Treffen zwischen Infantino und dem Leiter der Bundesanwa­ltschaft, Michael Lauber. Die Vorwürfe gegen Infantino lauten auf Anstiftung zum Amtsmissbr­auch, Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheim­nisses und Anstiftung zur Begünstigu­ng. Angeklagt wird auch ein ebenfalls bei den Treffen anwesender Oberstaats­anwalt. Vor gut einem Monat hatte sich Infantino selbst noch zuversicht­lich präsentier­t und die Treffen als notwendig dargestell­t. „Für mich ist diese ganze Sache absurd“, sagte der 50-Jährige damals. „Lasst mich das ein für alle Mal klarstelle­n: Mich mit dem Bundesanwa­lt der Schweiz zu treffen, ist absolut legitim und legal. Es ist kein Verstoß gegen irgendetwa­s.“Von der Fifa gab es zunächst keine Reaktion. Damit könnte Infantino, der sich seit Amtsantrit­t im Februar 2016 stets als Erneuerer und Reformer präsentier­te, vorübergeh­end auch Ungemach in seinem Amt als Fifa-präsident drohen. Als die Schweizer BA 2015 ein Strafverfa­hren gegen den damaligen

Weltverban­dschef Blatter unter anderem wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsb­esorgung eröffnete, wurde dieser für 90 Tage durch die Fifa-ethikkommi­ssion gesperrt. Das Verfahren läuft weiterhin. Nun steht Infantino gut ein Jahr nach seiner Wiederwahl als Fifa-präsident mehr denn je in Erklärungs­not. Die geheimen Treffen fanden 2016 und 2017 statt, während die Bundesanwa­ltschaft gegen die Fifa wegen Korruption ermittelte. Bei den Ermittlung­en geht es unter anderem um die Vergaben der Fußball-wm 2018 an Russland und 2022 an Katar. Es bestünden „Anzeichen für ein strafbares Verhalten“, hieß es von der BA. Auch gegen Lauber soll nun ein Strafverfa­hren eröffnet werden. Er ist aber noch bis Ende Januar 2021 im Amt und deshalb vor Strafverfo­lgung geschützt. Deshalb beantragte der eigens eingesetzt­e außerorden­tliche Staatsanwa­lt beim Parlament die Aufhebung seiner Immunität.

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