Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
IOC zweifelt nicht an Doping
Trotz Enthüllungen zu Sachenbacher-stehle
Lausanne Das Internationale Olympische Komitee lässt keinen Zweifel aufkommen, dass die Ex-biathletin Evi Sachenbacher-stehle bei den Winterspielen 2014 in Sotschi gegen die Anti-doping-regeln verstoßen hat. Wie das IOC mitteilte, sei damals die „Frage der geringen Konzentration des verbotenen Stoffes“von der Medizinischen Kommission des IOC vor der Bestätigung des Analyse-ergebnisses ihrer Dopingprobe geprüft worden. Dies habe auch die Disziplinarkommission des IOC bei der Entscheidung getan, Sachenbacher-stehle zu disqualifizieren. Die Langlauf-olympiasiegerin von 2002 und 2010 hatte nach einem Biathlonrennen eine geringe Menge Methylhexanamin im Urin.
Sie hatte den positiven Test mit der Einnahme eines verunreinigten Teepulvers erklärt. Der russische Whistleblower Grigori Rodschenkow behauptet in seinem Buch, dass die festgestellte Menge ein Grenzfall und sie ein Opfer gewesen sei. Mit ihrem Fall habe die Funktionsfähigkeit seines Labors, in dem positive russische Doping-proben vertuscht wurden, unter Beweis gestellt werden sollen. „Die Athletin hatte auch die Öffnung der B-probe beantragt, die das Vorhandensein der verbotenen Substanz bestätigte, und sie legte keine Berufung gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission des IOC ein“, hieß es in der Ioc-stellungnahme. Der Biathlon-weltverband IBU sprach eine zweijährige Sperre aus, die der Internationale Sportgerichtshof Cas später auf sechs Monate verkürzte. Gegenüber unserer Redaktion hatte Sachenbacher-stehle gesagt: „Ich weiß nicht, ob ich mich freuen oder traurig sein soll. Aber die Erleichterung überwiegt dann doch, dass ich auch von dieser Seite in ein richtiges Licht gerückt werde.“Rechtliche Schritte gegen die Entscheidung plane sie trotz der neuen Erkenntnisse nicht.