Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

IOC zweifelt nicht an Doping

Trotz Enthüllung­en zu Sachenbach­er-stehle

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Lausanne Das Internatio­nale Olympische Komitee lässt keinen Zweifel aufkommen, dass die Ex-biathletin Evi Sachenbach­er-stehle bei den Winterspie­len 2014 in Sotschi gegen die Anti-doping-regeln verstoßen hat. Wie das IOC mitteilte, sei damals die „Frage der geringen Konzentrat­ion des verbotenen Stoffes“von der Medizinisc­hen Kommission des IOC vor der Bestätigun­g des Analyse-ergebnisse­s ihrer Dopingprob­e geprüft worden. Dies habe auch die Disziplina­rkommissio­n des IOC bei der Entscheidu­ng getan, Sachenbach­er-stehle zu disqualifi­zieren. Die Langlauf-olympiasie­gerin von 2002 und 2010 hatte nach einem Biathlonre­nnen eine geringe Menge Methylhexa­namin im Urin.

Sie hatte den positiven Test mit der Einnahme eines verunreini­gten Teepulvers erklärt. Der russische Whistleblo­wer Grigori Rodschenko­w behauptet in seinem Buch, dass die festgestel­lte Menge ein Grenzfall und sie ein Opfer gewesen sei. Mit ihrem Fall habe die Funktionsf­ähigkeit seines Labors, in dem positive russische Doping-proben vertuscht wurden, unter Beweis gestellt werden sollen. „Die Athletin hatte auch die Öffnung der B-probe beantragt, die das Vorhandens­ein der verbotenen Substanz bestätigte, und sie legte keine Berufung gegen die Entscheidu­ng der Disziplina­rkommissio­n des IOC ein“, hieß es in der Ioc-stellungna­hme. Der Biathlon-weltverban­d IBU sprach eine zweijährig­e Sperre aus, die der Internatio­nale Sportgeric­htshof Cas später auf sechs Monate verkürzte. Gegenüber unserer Redaktion hatte Sachenbach­er-stehle gesagt: „Ich weiß nicht, ob ich mich freuen oder traurig sein soll. Aber die Erleichter­ung überwiegt dann doch, dass ich auch von dieser Seite in ein richtiges Licht gerückt werde.“Rechtliche Schritte gegen die Entscheidu­ng plane sie trotz der neuen Erkenntnis­se nicht.

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Evi Sachenbach­erstehle

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