Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Polizist zu Geldstrafe verurteilt
Er hat laut Urteil einen Mann im Arrest geschlagen
Er bekommt keinen Freispruch, aber die Freiheitsstrafe ist weg: Ein 57-jähriger Polizeibeamter, der im Arrest der Augsburger Polizeidirektion einen Angeklagten geschlagen hat, ist jetzt vom Augsburger Landgericht zu einer Geldstrafe von 11 250 Euro verurteilt worden. In der Vorinstanz hatte das Urteil noch elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung gelautet. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen.
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Barbara Siemer kam zu der Auffassung, dass es durchaus Schläge – und damit eine Körperverletzung im Amt gegeben habe. Es folgte in diesem Punkt der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung zu elf Monaten Freiheitsstrafe gefordert hatte. Unüberhörbar während der Urteilsbegründung war die Empörung bei Familie, Freunden und Angehörigen des 57-Jährigen, die einen Freispruch erwartet hatten. Das Gericht hat zum Teil der Aussage eines Polizeikollegen des Angeklagten mehr geglaubt als dessen eigener Schilderung. Der Zeuge, ein 38-jähriger Beamter, hatte gesagt,
Ein Kollege belastete den Polizeibeamten
dass er, als er hinter dem Angeklagten stand, nicht genau, aber immerhin gesehen habe, wie der 57-Jährige dem Arrestanten unter ihm mit dem Einsatzstock einige kurze Hiebe gegen Arm und Oberkörper beigebracht habe. Aus Sicht des 38-Jährigen sei dies wohl nicht erforderlich gewesen.
Und aufgrund dieser Zeugenaussage habe es, so das Gericht, keinen Grund mehr gegeben, gegen einen aufsässigen Gefangenen mit Schlägen vorzugehen. Diese Schläge sah das Gericht als erwiesen an, wohingegen der Angeklagte geschildert hatte, dass er mit dem Einsatzstock lediglich Tritte und Hiebe des Arrestanten abgewehrt hatte. Dass es dennoch zu einer deutlichen Milderung des Strafmaßes gekommen sei, begründete das Gericht mit dem Umstand, dass dem geschädigten Arrestanten praktisch nichts passiert sei, er keine Verletzungen erlitten habe. Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer eine Verurteilung zu elf Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, gefordert. Verteidiger Walter Rubach forderte schon in der Vorinstanz am Amtsgericht einen Freispruch für seinen Mandanten. Dazu kam es nicht. Mit dem jetzigen Urteil dürften die Chancen für den seit zwei Jahren vom Dienst suspendierten Beamten aber gestiegen sein, dass zu seinen bereits 40 Jahren im Polizeidienst weitere hinzukommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.