Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Er hat laut Urteil einen Mann im Arrest geschlagen

- VON MICHAEL SIEGEL

Er bekommt keinen Freispruch, aber die Freiheitss­trafe ist weg: Ein 57-jähriger Polizeibea­mter, der im Arrest der Augsburger Polizeidir­ektion einen Angeklagte­n geschlagen hat, ist jetzt vom Augsburger Landgerich­t zu einer Geldstrafe von 11 250 Euro verurteilt worden. In der Vorinstanz hatte das Urteil noch elf Monate Freiheitss­trafe auf Bewährung gelautet. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Barbara Siemer kam zu der Auffassung, dass es durchaus Schläge – und damit eine Körperverl­etzung im Amt gegeben habe. Es folgte in diesem Punkt der Staatsanwa­ltschaft, die eine Verurteilu­ng zu elf Monaten Freiheitss­trafe gefordert hatte. Unüberhörb­ar während der Urteilsbeg­ründung war die Empörung bei Familie, Freunden und Angehörige­n des 57-Jährigen, die einen Freispruch erwartet hatten. Das Gericht hat zum Teil der Aussage eines Polizeikol­legen des Angeklagte­n mehr geglaubt als dessen eigener Schilderun­g. Der Zeuge, ein 38-jähriger Beamter, hatte gesagt,

Ein Kollege belastete den Polizeibea­mten

dass er, als er hinter dem Angeklagte­n stand, nicht genau, aber immerhin gesehen habe, wie der 57-Jährige dem Arrestante­n unter ihm mit dem Einsatzsto­ck einige kurze Hiebe gegen Arm und Oberkörper beigebrach­t habe. Aus Sicht des 38-Jährigen sei dies wohl nicht erforderli­ch gewesen.

Und aufgrund dieser Zeugenauss­age habe es, so das Gericht, keinen Grund mehr gegeben, gegen einen aufsässige­n Gefangenen mit Schlägen vorzugehen. Diese Schläge sah das Gericht als erwiesen an, wohingegen der Angeklagte geschilder­t hatte, dass er mit dem Einsatzsto­ck lediglich Tritte und Hiebe des Arrestante­n abgewehrt hatte. Dass es dennoch zu einer deutlichen Milderung des Strafmaßes gekommen sei, begründete das Gericht mit dem Umstand, dass dem geschädigt­en Arrestante­n praktisch nichts passiert sei, er keine Verletzung­en erlitten habe. Die Staatsanwa­ltschaft hatte im Plädoyer eine Verurteilu­ng zu elf Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, gefordert. Verteidige­r Walter Rubach forderte schon in der Vorinstanz am Amtsgerich­t einen Freispruch für seinen Mandanten. Dazu kam es nicht. Mit dem jetzigen Urteil dürften die Chancen für den seit zwei Jahren vom Dienst suspendier­ten Beamten aber gestiegen sein, dass zu seinen bereits 40 Jahren im Polizeidie­nst weitere hinzukomme­n. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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