Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
So läuft eine Scheidung ab
● Wer sich scheiden lassen will, kann sich bei einem Rechtsanwalt, der im Familienrecht tätig ist, erst mal beraten lassen. Die Erstberatung kostet, wenn nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet wird, maximal 220,40 Euro. Wer sich das nicht leisten kann, beantragt bei Gericht einen Beratungshilfeschein, dann übernimmt der Staat die Anwaltskosten – bis auf eine Selbstbeteiligung von 15 Euro. Später gibt es außerdem die sogenannte Verfahrenshilfe. Die Kosten der Scheidung sind abhängig von Einkommen, Vermögen, den Renten und der Zahl der Kinder.
● Bevor ein Scheidungsverfahren eingereicht werden kann, muss man mindestens ein Jahr getrennt leben. Scheidungen vor Ablauf des Trennungsjahres gibt es nur im Härtefall.
● Ist das Trennungsjahr abgelaufen, können die Eheleute die Scheidung beantragen – aber nur mit einem Anwalt. Dieser reicht bei Gericht einen Scheidungsantrag ein.
● Daraufhin versendet das Gericht den Scheidungsantrag und die Fragebögen zum Ausgleich der Renten (Versorgungsausgleich). Die Anwälte der Eheleute klären alle Fragen zur Aufteilung der Renten, zu Unterhaltszahlungen, dem Sorgerecht und was sonst noch zu verhandeln ist. ● Das Gericht setzt den Scheidungstermin fest, wenn die Unterlagen zum Versorgungsausgleich von den Rentenversicherungen wieder da sind. Eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten zu anderen Punkten muss ebenfalls bei Gericht eingereicht sein.
● Der Scheidungstermin ist kurz. Das Gericht fragt nach Personalien und Trennungszeitraum und spricht dann die Scheidung sowie die Regelung zum Versorgungsausgleich aus. Wenn zwei Anwälte da sind und keiner der Eheleute widerspricht, ist die Scheidung rechtskräftig.
● Eine Scheidung dauert zwischen drei Monate und einem Jahr. Bei Verzögerungen, etwa wenn ein Partner nicht kooperiert, können es mehrere Jahre sein. (mahei)