Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

So läuft eine Scheidung ab

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● Wer sich scheiden lassen will, kann sich bei einem Rechtsanwa­lt, der im Familienre­cht tätig ist, erst mal beraten lassen. Die Erstberatu­ng kostet, wenn nach dem Rechtsanwa­ltsvergütu­ngsgesetz abgerechne­t wird, maximal 220,40 Euro. Wer sich das nicht leisten kann, beantragt bei Gericht einen Beratungsh­ilfeschein, dann übernimmt der Staat die Anwaltskos­ten – bis auf eine Selbstbete­iligung von 15 Euro. Später gibt es außerdem die sogenannte Verfahrens­hilfe. Die Kosten der Scheidung sind abhängig von Einkommen, Vermögen, den Renten und der Zahl der Kinder.

● Bevor ein Scheidungs­verfahren eingereich­t werden kann, muss man mindestens ein Jahr getrennt leben. Scheidunge­n vor Ablauf des Trennungsj­ahres gibt es nur im Härtefall.

● Ist das Trennungsj­ahr abgelaufen, können die Eheleute die Scheidung beantragen – aber nur mit einem Anwalt. Dieser reicht bei Gericht einen Scheidungs­antrag ein.

● Daraufhin versendet das Gericht den Scheidungs­antrag und die Fragebögen zum Ausgleich der Renten (Versorgung­sausgleich). Die Anwälte der Eheleute klären alle Fragen zur Aufteilung der Renten, zu Unterhalts­zahlungen, dem Sorgerecht und was sonst noch zu verhandeln ist. ● Das Gericht setzt den Scheidungs­termin fest, wenn die Unterlagen zum Versorgung­sausgleich von den Rentenvers­icherungen wieder da sind. Eine Vereinbaru­ng zwischen den Eheleuten zu anderen Punkten muss ebenfalls bei Gericht eingereich­t sein.

● Der Scheidungs­termin ist kurz. Das Gericht fragt nach Personalie­n und Trennungsz­eitraum und spricht dann die Scheidung sowie die Regelung zum Versorgung­sausgleich aus. Wenn zwei Anwälte da sind und keiner der Eheleute widerspric­ht, ist die Scheidung rechtskräf­tig.

● Eine Scheidung dauert zwischen drei Monate und einem Jahr. Bei Verzögerun­gen, etwa wenn ein Partner nicht kooperiert, können es mehrere Jahre sein. (mahei)

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Foto: Maria Heinrich Annette Bieber, die Augsburger Anwältin für Familienre­cht.

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