Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Nothilfe für Studenten

Staat bietet Geld wegen Corona-krise

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Berlin Studierend­e in finanziell­er Not können auf zwei staatliche Überbrücku­ngshilfen zurückgrei­fen. Darauf weist das Bundesbild­ungsminist­erium hin. Neben der Nothilfe, für die der Staat insgesamt 100 Millionen Euro bereitgest­ellt hat, gibt es den Kfw-studienkre­dit, der aktuell zinsfrei vergeben wird. Die Nothilfe ist bis August 2020 angelegt und muss im jeweiligen Bezugsmona­t beantragt werden. Für den August können Studierend­e noch bis zum 31. August 2020 ihren Antrag stellen. Das geht nur über das bundesweit einheitlic­he Onlineport­al.

Bedingung für die Nothilfe ist: Die Studierend­en weisen mit Kontoauszü­gen nach, dass sie sich in einer pandemiebe­dingten finanziell­en Notlage befinden. Das ist den Richtlinie­n des Bildungsmi­nisteriums zufolge dann der Fall, wenn Studierend­e zum Zeitpunkt der Antragstel­lung weniger als 500 Euro auf dem Konto haben. Zwischen 100 und 500 Euro pro Monat kann dann das zuständige Studierend­en- oder Studentenw­erk gewähren. Wie hoch die Nothilfe ausfallen wird, können Studierend­e in einer Übersicht beim Deutschen Studentenw­erk nachlesen. Eine Altersbegr­enzung gibt es nicht. Die Nothilfe muss auch nicht zurückgeza­hlt werden.

Den Kfw-studienkre­dit wiederum gab es auch schon vor der Krise. Im Zeitraum Mai 2020 bis März 2021 ist er aber zinsfrei zu haben. Das Bundesbild­ungsminist­erium übernimmt die Zinsen bis zum 31. März des kommenden Jahres auch für diejenigen, die bereits einen Kredit in Anspruch nehmen und weiter ausgezahlt bekommen. Ab April 2021 tragen die Studierend­en dann die Zinsen.

Das Darlehen kann bis zu einer Höhe von 650 Euro im Monat in

Rückzahlun­gsfreier Zuschuss und Darlehen möglich

Anspruch genommen werden. Die Förderbank KFW bietet einen Vorab-check an, mit dem Interessie­rte prüfen können, ob sie einen Kredit erhalten. Es gilt eine Altersgren­ze von 44 Jahren. Studierend­e können den Kredit online über die Webseite der KFW beantragen.

Im Laufe der Kreditverg­abe müssen die Studenten aber auch selbst noch einmal bei einem Vertriebsp­artner vorstellig werden. Das sind Banken und das Deutsche Studentenw­erk, eine entspreche­nde Liste gibt es auf der Kfw-webseite.

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