Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheid

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● Bürgerbege­hren Das Bürgerbege­hren ist einem Bürgerents­cheid vorgeschal­tet. In Augsburg müssen rund 11 000 Unterstütz­eruntersch­riften (entspricht fünf Prozent der Wahlberech­tigten) gesammelt werden. Innerhalb eines Monats nach Einreichun­g muss der Stadtrat über die rechtliche Zulässigke­it der Frage entscheide­n.

● Bürgerents­cheid Entscheide­nd ist die absolute Mehrheit. Hinzu kommt: Damit der Entscheid erfolgreic­h ist, müssen sich mindestens zehn Prozent der Stimmberec­htigten für das Anliegen ausspreche­n.

● Bisherige Bürgerents­cheide Die Walter-garage (1996) wurde abgelehnt. Die Gegner der Schleifens­traße (1997) setzten sich nicht durch. Ein erster Entwurf zum Königsplat­z-umbau (2007) wurde abgelehnt, ebenso aber auch die Forderung nach einem

Kö-tunnel (2010). 2015 stoppten die Bürger die von der Regierung geplante Energiefus­ion von Stadtwerke­n und Erdgas Schwaben.

Aus rechtliche­n Gründen nicht zugelassen wurden dagegen die Bürgerbege­hren gegen den Bahnhofstu­nnel (2014), für eine schnelle Maxstraßen­sanierung (2010), gegen die Treppe am Fünffinger­lesturm (2007), für ein Bläserinst­itut anstelle der Musikhochs­chule (2007), gegen ein Islamzentr­um im Hochfeld (2004) und gegen ein Multiplex-kino an der Gögginger Brücke (1996).

2010 verhindert­en Bürger mit 10 000 Unterschri­ften innerhalb von drei Wochen den Verkauf des Stadtbades (die Stadt zog ihre Pläne von sich aus zurück). Zu wenig Unterschri­ften erzielte das Bürgerbege­hren gegen eine Kreditfina­nzierung der Theatersan­ierung (2016). (skro)

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