Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Bezug zum Fall Maddie
Tatverdächtiger fordert Entlassung aus der Haft. Wo wird ihm der Prozess gemacht?
Luxemburg Der Tatverdächtige im Fall Maddie hat bei seinen Bemühungen um eine Freilassung aus dem Gefängnis einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) kam am Donnerstag in einem Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass der 43 Jahre alte Deutsche im Dezember 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer Us-amerikanerin verurteilt werden durfte. Das Gutachten ist für die Eugh-richter nicht bindend, meist folgen sie aber der Einschätzung des zuständigen Generalanwaltes.
Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der Mann eine Aufhebung des Urteils fordert, weil er ursprünglich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war. Er verweist dabei darauf, dass es Eu-regeln für den Europäischen Haftbefehl verbieten, dass jemand dann auch wegen anderer vor der Auslieferung begangener Straftaten belangt wird. Nach dem Rechtsgutachten ist diese Regelung aber für den Fall irrelevant, da der Mann Deutschland zwischenzeitlich wieder freiwillig verlassen hatte und erst über einen neuen Europäischen Haftbefehl zurück nach Deutschland kam.
Relevant ist das Verfahren auch wegen möglicher Auswirkungen auf den Fall der vor 13 Jahren verschwundenen Britin Madeleine „Maddie“Mccann: Sollte der Mann vom EUGH recht bekommen, könnte ihm womöglich in Deutschland nicht der Prozess gemacht werden. Er wird verdächtigt, die dreijährige Britin 2007 aus einer Ferienanlage an der portugiesischen Algarve entführt zu haben. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist.