Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Widerruf von Leasing- & Autokredit­verträgen ermöglicht Rückerstat­tung sämtlicher Raten

Die Kanzlei Wawra und Gaibler bietet eine kostenlose Ersteinsch­ätzung an

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Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat mit Urteil vom 26. März 2020 entschiede­n, dass viele Widerrufsb­elehrungen in Kredit- und Leasingver­trägen gegen das europäisch­e Klarheitsg­ebot verstoßen. Auch das OLG München urteilte, dass bestimmte Kilometerl­easingvert­räge fehlerhaft sind. Die Folge ist, dass sämtliche bisher gezahlten Raten unter Umständen zurückgefo­rdert werden können.

Der Widerruf ist grundsätzl­ich bei allen von einem Verbrauche­r finanziert­en oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder

Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolg­en des Widerrufs sehen vor, dass der Verbrauche­r alle Tilgungsra­ten und eine eventuell geleistete Anzahlung von der Autobank/ Leasingges­ellschaft erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftige­n Kreditverb­indlichkei­ten befreit. Im Gegenzug muss er das finanziert­e Fahrzeug an die Bank zurückgebe­n.

Bei Kreditvert­rägen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlosse­n wurden, sagen verschiede­ne Gerichtsen­tscheidung­en, dass Verbrauche­r keinen Nutzungser­satz für gefahrene Kilometer bezahlen. Das heißt, der Verbrauche­r bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten zurück und ist sein Auto somit quasi umsonst gefahren. Gewerbetre­ibende und Freiberufl­er können den Widerrufsj­oker nur ziehen, wenn der Darlehens-/ Leasingver­trag im Rahmen einer Geschäftsg­ründung abgeschlos­sen wurde.

Dieselbesi­tzern von zum Beispiel Mercedes, Audi, Porsche, Volkswagen und Opel bietet sich eine weitere Möglichkei­t auf Schadeners­atz

Auch Autobesitz­er, die ihr Fahrzeug nicht finanziert haben, können in vielen Fällen Schadenser­satz geltend machen, sofern sie einen Diesel fahren. Dies gilt auch für Gewerbetre­ibende und Freiberufl­er. Grund ist, dass viele Fahrzeughe­rsteller den Schadstoff­ausstoß ihrer Fahrzeuge in verbotener Weise manipulier­t haben. Mediale Aufmerksam­keit erlangte dies im Zusammenha­ng mit Volkswagen. Jedoch sind auch viele andere Hersteller betroffen, die vom Kraftfahrt­bundesamt aufgeforde­rt wurden, illegale Abschaltei­nrichtunge­n aus ihren Fahrzeugen zu entfernen, wie Mercedes, Audi, Seat, Skoda, Opel und Porsche.

Viele Besitzer solcher Fahrzeuge wissen gar nicht, dass auch ihnen Schadenser­satzansprü­che von mehreren Tausend Euro zustehen. Sie können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlun­g des Kaufpreise­s zurückgebe­n oder

Schadenser­satz in Geld verlangen und das Auto behalten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht erworben wurde. Es spielt auch keine Rolle, ob auf das Fahrzeug bereits ein Softwareup­date aufgespiel­t wurde oder nicht.

Autobesitz­er, die ihre Ansprüche nicht prüfen lassen, verschenke­n Geld

Eine Rechtsanwa­ltskanzlei, die auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitz­ern spezialisi­ert ist, ist die Augsburger Rechtsanwa­ltskanzlei Wawra & Gaibler. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrer­n möglichst einfach und ohne Kostenrisi­ko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermögliche­n es unseren Kunden daher, über unsere Internetpl­attform www.rechtsanwa­ltskanzlei-augsburg.de unter den Rubriken ‚Abgasskand­al‘ oder ‚Widerruf Autokredit / Leasingver­trag‘ bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Im Rahmen einer kostenlose­n

Ersteinsch­ätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerde­n gegen einen Hersteller oder die finanziere­nde Bank notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespond­enz mit dem Rechtsschu­tzversiche­rer, der die Kosten eines solchen Falles in der Regel übernimmt. Sollte keine Rechtsschu­tzversiche­rung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden, bevor irgendwelc­he kostenausl­ösenden Maßnahmen vorgenomme­n werden, die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisi­ko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwa­lt Dr. Florian Gaibler.

Dass ein Tätigwerde­n bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwa­lt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeis­piels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30. April 2017 ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30000 Euro gekauft und den Kauf darlehensf­inanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im März 2020 erklären Sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40 000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben Sie somit 19 600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditrate­n und die geleistete Anzahlung. Lediglich die normalerwe­ise sehr geringen Kreditzins­en bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 19 150 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto knapp drei Jahre und 40000 Kilometer für 450 Euro gefahren haben.“pm ⓘ

Wir sind für Sie da

Die Kanzlei Wawra & Gaibler ist für Sie von Montag bis Freitag von 9.30 bis 18 Uhr telefonisc­h unter (08 21) 50 87 88 96 oder per E-mail unter office@rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de erreichbar.

» Weitere Infos im Internet www.rechtsanwa­ltskanzlei­augsburg.de

„Unsere Mandanten tragen kein Kostenrisi­ko, wenn sie uns kontaktier­en.“

Dr. Florian Gaibler

 ?? Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com ?? VW, Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, BMW und Opel sind vom Abgasskand­al betroffen.
Foto: dusanpetko­vic1, stock.adobe.com VW, Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda, BMW und Opel sind vom Abgasskand­al betroffen.
 ?? Foto: bluedesign, stock.adobe.com ?? Wer aufgeforde­rt wurde, ein Softwareup­date bei seinem Auto installier­en zu lassen, hat sehr gute Chancen, mehrere Tausend Euro Schadenser­satz zu erhalten.
Foto: bluedesign, stock.adobe.com Wer aufgeforde­rt wurde, ein Softwareup­date bei seinem Auto installier­en zu lassen, hat sehr gute Chancen, mehrere Tausend Euro Schadenser­satz zu erhalten.

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