Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Widerruf von Leasing- & Autokreditverträgen ermöglicht Rückerstattung sämtlicher Raten
Die Kanzlei Wawra und Gaibler bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26. März 2020 entschieden, dass viele Widerrufsbelehrungen in Kredit- und Leasingverträgen gegen das europäische Klarheitsgebot verstoßen. Auch das OLG München urteilte, dass bestimmte Kilometerleasingverträge fehlerhaft sind. Die Folge ist, dass sämtliche bisher gezahlten Raten unter Umständen zurückgefordert werden können.
Der Widerruf ist grundsätzlich bei allen von einem Verbraucher finanzierten oder geleasten Fahrzeugen möglich, unabhängig davon, ob es sich um einen Diesel oder
Benziner, Gebraucht- oder Neuwagen handelt. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher alle Tilgungsraten und eine eventuell geleistete Anzahlung von der Autobank/ Leasinggesellschaft erstattet bekommt. Zusätzlich wird er von den zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit. Im Gegenzug muss er das finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückgeben.
Bei Kreditverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, sagen verschiedene Gerichtsentscheidungen, dass Verbraucher keinen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer bezahlen. Das heißt, der Verbraucher bekommt sämtliche bisher gezahlten Raten zurück und ist sein Auto somit quasi umsonst gefahren. Gewerbetreibende und Freiberufler können den Widerrufsjoker nur ziehen, wenn der Darlehens-/ Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.
Dieselbesitzern von zum Beispiel Mercedes, Audi, Porsche, Volkswagen und Opel bietet sich eine weitere Möglichkeit auf Schadenersatz
Auch Autobesitzer, die ihr Fahrzeug nicht finanziert haben, können in vielen Fällen Schadensersatz geltend machen, sofern sie einen Diesel fahren. Dies gilt auch für Gewerbetreibende und Freiberufler. Grund ist, dass viele Fahrzeughersteller den Schadstoffausstoß ihrer Fahrzeuge in verbotener Weise manipuliert haben. Mediale Aufmerksamkeit erlangte dies im Zusammenhang mit Volkswagen. Jedoch sind auch viele andere Hersteller betroffen, die vom Kraftfahrtbundesamt aufgefordert wurden, illegale Abschalteinrichtungen aus ihren Fahrzeugen zu entfernen, wie Mercedes, Audi, Seat, Skoda, Opel und Porsche.
Viele Besitzer solcher Fahrzeuge wissen gar nicht, dass auch ihnen Schadensersatzansprüche von mehreren Tausend Euro zustehen. Sie können ihr Fahrzeug entweder gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben oder
Schadensersatz in Geld verlangen und das Auto behalten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht erworben wurde. Es spielt auch keine Rolle, ob auf das Fahrzeug bereits ein Softwareupdate aufgespielt wurde oder nicht.
Autobesitzer, die ihre Ansprüche nicht prüfen lassen, verschenken Geld
Eine Rechtsanwaltskanzlei, die auf die Prüfung der Ansprüche von Autobesitzern spezialisiert ist, ist die Augsburger Rechtsanwaltskanzlei Wawra & Gaibler. „Unsere Grundidee ist es, Autofahrern möglichst einfach und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir ermöglichen es unseren Kunden daher, über unsere Internetplattform www.rechtsanwaltskanzlei-augsburg.de unter den Rubriken ‚Abgasskandal‘ oder ‚Widerruf Autokredit / Leasingvertrag‘ bequem die benötigten Dokumente an uns zu senden. Im Rahmen einer kostenlosen
Ersteinschätzung teilen wir dem Kunden mit, ob ein Vorgehen in seinem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen einen Hersteller oder die finanzierende Bank notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles in der Regel übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit dem Kunden, bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden, die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Unsere Mandanten tragen also kein Kostenrisiko, wenn sie zu uns Kontakt aufnehmen,“sagt Rechtsanwalt Dr. Florian Gaibler.
Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra anhand folgenden Rechenbeispiels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30. April 2017 ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30000 Euro gekauft und den Kauf darlehensfinanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im März 2020 erklären Sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40 000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben Sie somit 19 600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditraten und die geleistete Anzahlung. Lediglich die normalerweise sehr geringen Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 19 150 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto knapp drei Jahre und 40000 Kilometer für 450 Euro gefahren haben.“pm ⓘ
Wir sind für Sie da
Die Kanzlei Wawra & Gaibler ist für Sie von Montag bis Freitag von 9.30 bis 18 Uhr telefonisch unter (08 21) 50 87 88 96 oder per E-mail unter office@rechtsanwaltskanzleiaugsburg.de erreichbar.
» Weitere Infos im Internet www.rechtsanwaltskanzleiaugsburg.de
„Unsere Mandanten tragen kein Kostenrisiko, wenn sie uns kontaktieren.“
Dr. Florian Gaibler