Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)
Neues Wahlrecht fällt durch
Bürger halten wenig von dem Kompromiss
Berlin Mit ihrer Kritik an der von CDU, CSU und SPD ausgehandelten Wahlrechtsreform stehen die Oppositionsparteien nicht alleine da. Laut einer Civey-umfrage im Auftrag der Fdp-bundestagsfraktion, die unserer Redaktion am Dienstag exklusiv vorlag, bewerten 54 Prozent der Bürgerinnen und Bürger den Kompromiss negativ.
Selbst unter den Anhängern der regierungstragenden Parteien findet demnach nur eine Minderheit von 22 Prozent bei der Union und 20 Prozent bei der SPD den aktuellen Vorschlag gut. „Der Groko-kompromiss zur Wahlrechtsreform beseitigt die Gefahr eines Xxl-bundestags nicht. Das sieht mittlerweile auch eine klare Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger so“, kommentierte Fraktions-geschäftsführer Marco Buschmann die Zahlen, für die das Meinungsforschungsinstitut Civey 5000 Menschen befragt hat.
Union und SPD hatten sich in der vergangenen Woche im Alleingang auf eine zweistufige Wahlrechtsreform geeinigt. Der Koalitionsausschuss vereinbarte, dass zur Bundestagswahl
Derzeit sitzen im Bundestag 709 Abgeordnete
im September 2021 die Zahl der Wahlkreise bei 299 verbleibt. Gleichzeitig sollen Überhangmit Listenmandaten teilweise verrechnet werden. Sollte die Regelgröße von 598 Mandaten überschritten werden, werden bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen. Zur Bundestagswahl 2025 sind dann nur noch 280 Wahlkreise geplant. So soll eine weitere Aufblähung des Parlaments verhindert werden. Der Bundestag besteht zurzeit aus 709 Abgeordneten.
„Die kritische Haltung der Bevölkerung zeigt, dass die Große Koalition mit dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ein seriöses Wahlrecht zockt“, kritisierte Buschmann. „Dabei gibt es einen klaren Lösungsvorschlag: Die deutliche Reduzierung der Wahlkreise, die einem gemeinsamen Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken zugrunde liegt und den die Große Koalition bislang blockiert hat.“Dass Überhangmandate nicht ausgeglichen werden sollen, hält die Linksfraktion für verfassungswidrig. Sie will prüfen, ob sie mit Grünen und FDP Klage beim Bundesverfassungsgericht einreicht.