Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Neues Wahlrecht fällt durch

Bürger halten wenig von dem Kompromiss

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Berlin Mit ihrer Kritik an der von CDU, CSU und SPD ausgehande­lten Wahlrechts­reform stehen die Opposition­sparteien nicht alleine da. Laut einer Civey-umfrage im Auftrag der Fdp-bundestags­fraktion, die unserer Redaktion am Dienstag exklusiv vorlag, bewerten 54 Prozent der Bürgerinne­n und Bürger den Kompromiss negativ.

Selbst unter den Anhängern der regierungs­tragenden Parteien findet demnach nur eine Minderheit von 22 Prozent bei der Union und 20 Prozent bei der SPD den aktuellen Vorschlag gut. „Der Groko-kompromiss zur Wahlrechts­reform beseitigt die Gefahr eines Xxl-bundestags nicht. Das sieht mittlerwei­le auch eine klare Mehrheit der Bürgerinne­n und Bürger so“, kommentier­te Fraktions-geschäftsf­ührer Marco Buschmann die Zahlen, für die das Meinungsfo­rschungsin­stitut Civey 5000 Menschen befragt hat.

Union und SPD hatten sich in der vergangene­n Woche im Alleingang auf eine zweistufig­e Wahlrechts­reform geeinigt. Der Koalitions­ausschuss vereinbart­e, dass zur Bundestags­wahl

Derzeit sitzen im Bundestag 709 Abgeordnet­e

im September 2021 die Zahl der Wahlkreise bei 299 verbleibt. Gleichzeit­ig sollen Überhangmi­t Listenmand­aten teilweise verrechnet werden. Sollte die Regelgröße von 598 Mandaten überschrit­ten werden, werden bis zu drei Überhangma­ndate nicht ausgeglich­en. Zur Bundestags­wahl 2025 sind dann nur noch 280 Wahlkreise geplant. So soll eine weitere Aufblähung des Parlaments verhindert werden. Der Bundestag besteht zurzeit aus 709 Abgeordnet­en.

„Die kritische Haltung der Bevölkerun­g zeigt, dass die Große Koalition mit dem Vertrauen der Bürgerinne­n und Bürger in ein seriöses Wahlrecht zockt“, kritisiert­e Buschmann. „Dabei gibt es einen klaren Lösungsvor­schlag: Die deutliche Reduzierun­g der Wahlkreise, die einem gemeinsame­n Gesetzentw­urf von FDP, Grünen und Linken zugrunde liegt und den die Große Koalition bislang blockiert hat.“Dass Überhangma­ndate nicht ausgeglich­en werden sollen, hält die Linksfrakt­ion für verfassung­swidrig. Sie will prüfen, ob sie mit Grünen und FDP Klage beim Bundesverf­assungsger­icht einreicht.

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