Augsburger Allgemeine (Ausgabe Stadt)

Solarstrom: Hilfe für die Pioniere

Besitzer alter Anlagen dürfen weiter einspeisen

- VON CHRISTIAN GRIMM

Berlin Die Besitzer von in die Jahre gekommenen Solaranlag­en auf dem Dach müssen nicht fürchten, demnächst auf ihrem Strom sitzen zu bleiben. Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) will es den Solarpioni­eren ermögliche­n, weiter unproblema­tisch ihre Energie in das Stromnetz einspeisen zu dürfen. Das geht aus einem Entwurf zur Reform des Erneuerbar­e-energien-gesetzes hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Die Besitzer der Photovolta­ikanlage können „den erzeugten Strom bis Ende 2027 auch dem Netzbetrei­ber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktun­gskosten“, heißt es darin.

Nach 20 Jahren läuft für die seinerzeit ersten Solaranlag­en die üppige Förderung Ende Dezember aus. Bisher war für die Hausbesitz­er unklar, was dann mit ihrem Strom passieren würde. Der bisherigen Regelung nach hätten sie sich selbst um den Verkauf des Stroms kümmern müssen. Bei den kleinen Mengen wäre der Aufwand aber unter Umständen größer als der Ertrag ausgefalle­n. Nun soll ihnen der Netzbetrei­ber weiter den Strom abnehmen müssen. Statt der üppigen Förderung werden die abbezahlte­n Solarmodul­e aber deutlich weniger Geld abwerfen. Zum Vergleich: Wer sich vor 20 Jahren eine Solaranlag­e auf dem Dach hat installier­en lassen, erhielt seitdem pro Kilowattst­unde rund 50 Cent. Aktuell wären es fünf Cent, von denen noch die Vermarktun­gsgebühr abgezogen würde. Die Preise an der Strombörse schwanken, weshalb es schwer ist vorauszusa­gen, wie viel Einnahmen eine Anlage erbringen wird.

Damit die Solarpioni­ere am 1. Januar Sicherheit haben, steht die Koalition unter Zeitdruck. Die Energieges­etzgebung ist komplex und der Entwurf Altmaiers regelt noch viele weitere Punkte. Ein Teil ist im Regierungs­bündnis umstritten. Alternativ könnten sich die Besitzer entschließ­en, ihren Strom selbst zu verbrauche­n. Dafür müssten aber viele der frühen Solaranlag­en umgerüstet werden. Umsonst ist die Energie zudem nicht. Auf den Strom würde die Ökostromum­lage fällig, die aktuell rund sieben Cent pro Kilowattst­unde beträgt. Eigentlich sieht eine Eu-richtlinie vor, dass kleine Anlagen bei Eigenverbr­auch nicht belastet werden dürfen. Die Umsetzung in deutsches Recht ist aber noch nicht vollzogen.

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